Zu Hause geschützt: Unterschiede der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Ihr Zuhause ist Ihnen lieb und wert. Was, wenn ein Rohrbruch Ihre Wohnküche in einen See verwandelt oder Ihre Geburtstagskerze den Tisch in Brand steckt? Wer zahlt den Schaden? Im Dschungel der Versicherungen ist die Orientierung manchmal schwer. Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sichern Sie unterschiedlich ab.
Kurzer Überblick
- Ihr Zuhause beherbergt Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck und andere Dinge mit insgesamt hohem Wert. Wer im eigenen Haus wohnt, hat zusätzlich in das Gebäude investiert. Guter Versicherungsschutz ist in diesen Fällen unerlässlich.
- Ob in der Mietwohnung oder im Eigentum: Eine Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll. Sie erstattet Schäden an Ihrem beweglichen Hab und Gut im Fall von Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Schutz vor Elementarschäden ist ein Extra.
- Eine Wohngebäudeversicherung ist wichtig, wenn Sie eine Immobilie besitzen. Der Schutz greift für das Gebäude und privat genutzte Nebengebäude sowie für fest verbaute Bestandteile der Ausstattung. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sind ebenfalls der Kern dieser Versicherung, Elementarschäden wiederum ein Zusatzbaustein.
- Wichtig ist: Auch wenn Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zum Teil ähnliche Gefahren abdecken, greift der Schutz für ganz unterschiedliche Dinge. Besitzen Sie ein Haus, sollten Sie beide Versicherungen kombinieren.
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – die wichtigsten Unterschiede
Für die meisten Menschen ist das Zuhause ein geliebter Rückzugsort, das Inventar vielleicht sogar ein Stück Lebensgeschichte – mit schönen Möbeln, kostbaren Erbstücken, hochwertiger Elektronik. Entsprechend summiert sich der Wert im Lauf der Jahre.
Entscheidend ist die Frage: Könnten Sie im Fall von Feuer oder Leitungswasserschaden alles problemlos ersetzen? Oder würden Sie in finanzielle Engpässe geraten? Die richtige Hausratversicherung und bei Bedarf auch eine Wohngebäudeversicherung decken viele Schäden ab, die sonst schnell teuer werden.
Die Hausratversicherung
- bietet großen Schutz zum kleinen Preis, denn bereits die Grundabsicherung schließt vieles ein.
- ist sinnvoll für jeden, denn sie deckt das gesamte mobile Inventar Ihres Zuhauses ab: Möbel, Kleidung, Handy und Laptop, Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Sparbücher, aber auch Sportgeräte und Fahrräder, Teppiche, sogar zahme Haustiere und vieles mehr.
- greift bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, außerdem bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Je nach gewähltem Tarif ist der Schutz unterschiedlich umfangreich.
- ist durch Bausteine wie für Glas- oder Elementarschäden flexibel erweiterbar.
Die Wohngebäudeversicherung
- ist für Eigentümer und Eigentümerinnen wichtig, denn sie deckt den Teil- oder Totalverlust ihrer Immobilie ab.
- greift bei Schäden am Gebäude und an fest verbautem Inventar. Sie schließt privat genutzte Nebengebäude sowie Garten- und Gerätehäuser, Garagen und Carports, Markisen und Satellitenschüsseln, Beleuchtungsanlagen und Müllbehälterboxen ein.
- versichert Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Rohrbruch, Sturm und Hagel.
- können Sie durch Zusatzbausteine passend zu Ihren Bedürfnissen erweitern, zum Beispiel für Elementarschäden.
Die Leistungen variieren je nach Versicherungstarif und auch von Anbieter zu Anbieter. Wählen Sie einen soliden Grundschutz und eventuell Zusatzbausteine passend zu Ihrer Lebenssituation aus.
Was deckt die Hausratversicherung ab, was die Wohngebäudeversicherung?
Manchmal entsteht innerhalb von kurzer Zeit ein großer Schaden am persönlichen Eigentum. Wer zahlt? Ein Beispiel:
Frau Irsara stellt noch schnell die Waschmaschine an, bevor sie zum Einkaufen geht. Als sie nach einer Stunde zurückkommt, läuft ihr bereits im Hauseingang ein Rinnsal entgegen. Eine Wasserleitung ist geplatzt. In Küche und Wohnzimmer steht das Wasser. Böden und Mobiliar sind ruiniert, die Wände feucht, Elektrogeräte nicht mehr benutzbar. Was nun?
Als Eigentümerin des Hauses hat Frau Irsara eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Die vergütet jetzt sämtliche Schäden am Gebäude, einschließlich der fachgerechten Trocknung und Sanierung. Als fest verbaute Ausstattung fällt sogar der teure Eichenparkett-Boden unter den Versicherungsschutz. Glücklicherweise übernimmt der Gebäudeschutz zudem die Kosten für Übernachtungen im Hotel, bis ihr Haus wieder bewohnbar ist. Die Hausratversicherung von Frau Irsara deckt sämtliche Schäden am beweglichen Inventar ihrer Wohnung zum Neuwert ab.
Die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung decken zum Teil ähnliche Gefahren ab. Der jeweilige Versicherungsschutz zielt jedoch auf ganz unterschiedliche Beschädigungen. Besonders wichtig für Hauseigentümer und -eigentümerinnen: Beide Versicherungen ergänzen sich und bieten nur in der Kombination weitreichenden Schutz.
Die wichtigsten Eckdaten im Vergleich:
Eigentumswohnung, Zweifamilienhaus, Mietpartei: Wann benötigen Sie welchen Schutz?
Hausrat für alle
Ganz gleich, ob Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen: Eine Hausratversicherung deckt in Ihren vier Wänden Ihr gesamtes bewegliches Inventar ab. Und nicht nur Ihr eigenes. Da eine Hausratversicherung nicht an Personen, sondern an den in der Versicherungspolice angegebenen Wohnraum als Ort gekoppelt ist, sind auch die Besitztümer Ihrer Familienangehörigen eingeschlossen, sofern sie in Ihrer Wohnung gemeldet sind.
Klar ist: Eine Hausratversicherung schließen Sie freiwillig ab. Aber der Schutz ist mehr als sinnvoll, denn im Fall eines versicherten Schadens erhalten Sie Erstattung zum Neuwert – und das zu vergleichsweise günstigen Tarifen. Kurz: Eine Hausratversicherung ist unabhängig von der Wohnsituation für jeden und jede sinnvoll.
Gebäudeschutz für Ein- und Zweifamilienhäuser
Besitzen Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus, bietet eine Wohngebäudeversicherung den richtigen Schutz vor Schäden am Gebäude. Der Basistarif deckt umfangreiche Gefahren an den Wohnräumen sowie an privat genutzten Nebengebäuden und fest verbauten Elementen ab. Zusatzbausteine ergänzen Ihren Schutz individuell, zum Beispiel vor Elementarschäden oder Glasbruch.
Gebäudeschutz in der Eigentümergemeinschaft
Haben Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus erworben, schützt Sie im Normalfalle die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft. Um den Gebäudeschutz müssen Sie sich dann nicht mehr sorgen, denn um diesen Versicherungsvertrag kümmert sich in der Regel Ihre Hausverwaltung.
Schutz passend wählen
Da Angebote von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen variieren können, sollten Sie die Leistungen im Detail vergleichen. Bei beiden Versicherungen ergänzen Zusatzbausteine den Grundschutz in vielfältiger Weise. Kombinieren Sie die Elemente, die für Ihre persönliche Lebenssituation den sinnvollsten Schutz bieten.
Einfach auf der sicheren Seite
Die Hausratversicherung von SIGNAL IDUNA deckt Ihren Schaden in unbegrenzter Höhe ab.
Jetzt informierenUnterversicherung ausschließen
Für beide Arten von Versicherungen gilt: Achten Sie sowohl bei einer Hausrat- als auch bei einer Wohngebäudeversicherung immer darauf, in ausreichender Höhe versichert zu sein. Geben Sie in der Police einen zu niedrigen Wert an, führt das zu Unterversicherung. Im konkreten Schadenfalle kann das für Sie teuer werden. Dann würde Ihnen Ihr Versicherer bei einem Totalschaden nicht alles vergüten. Einige Anbieter, wie SIGNAL IDUNA, garantieren ihren Kunden deshalb Unterversicherungsverzicht. Damit sind Sie – bei korrekter Angabe der Wohnfläche – immer ausreichend geschützt.
Garantiert bestens geschützt
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Jetzt mehr erfahrenFazit
Weder eine Hausrat- noch eine Wohngebäudeversicherung ist Pflicht. Eine Hausratversicherung ist dennoch für jeden und jede sinnvoll. Sie schützt das gesamte bewegliche Inventar Ihres Zuhauses vor Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel, aber auch vor Diebstahl/Einbruchdiebstahl und Raub – und das zum vergleichsweise kleinen Preis.
Eine Wohngebäudeversicherung ist ausschließlich sinnvoll, wenn Sie ein Haus besitzen. Auch hier greift der Grundschutz bei Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel, allerdings bei Schäden am Gebäude. Etwaige privat genutzte Nebengebäude sind, ebenso wie fest verbaute Einrichtungselemente, mitversichert, wenn sie im Versicherungsschein benannt sind.
Achten Sie bei beiden Versicherungsarten auf ausreichend hohe Deckung – oder wählen Sie einen Anbieter mit Unterversicherungsverzicht. Dann sind Sie perspektivisch bestens abgesichert.
Fragen und Antworten
Nein. Wenn Sie zur Miete wohnen, ist der Schutz des Gebäudes Sache des Eigentümers oder der Eigentümerin. Sie selbst sollten das mobile Inventar Ihrer Wohnung durch eine Hausratversicherung gegen Schäden absichern.
Eine Wohngebäudeversicherung können Sie nur als Eigentümer oder Eigentümerin von Ein- oder Zweifamilienhäusern abschließen. Besitzen Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, greift im Falle eines Schadens üblicherweise die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über Ihre Hausverwaltung.
Elementarschäden entstehen durch Naturgewalten wie Erdbeben, Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck. Als eine Folge des Klimawandels werden in Deutschland immer häufiger Elementarschäden gemeldet – oft mit verheerenden Folgen für die Betroffenen. Sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung können Sie sich durch einen Zusatzbaustein ganz einfach gegen Elementarschäden schützen.
Ob Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung: Wichtig ist, dass Sie den Wert dessen, was Sie versichern möchten, in ausreichender Höhe angeben. Sollten Sie den Wert in der Versicherungspolice zu niedrig angegeben haben, handelt es sich um Unterversicherung. Dann bleiben Sie im Falle eines Totalschadens auf einem Teil der Kosten sitzen. Damit Sie davor sicher sind, bieten manche Versicherungen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Das schützt Sie in jedem Falle in ausreichender Höhe.
Wer fahrlässig handelt und dadurch Schäden an seinem Haus oder an seinem Hausrat verursacht, muss meistens mit Kürzungen beim Schadenersatz rechnen. Anbieter wie SIGNAL IDUNA verzichten auf die Überprüfung des Sachverhalts und vergüten den Schaden sogar bei grober Fahrlässigkeit.