Ambulante Zusatzversicherung
- Augen lasern, Brillen und Kontaktlinsen
- Heilpraktiker und Osteopathie
- Hörgeräte
Mit der ambulanten Zusatzversicherung der SIGNAL IDUNA können sich gesetzlich Versicherte vor hohen Zuzahlungen perfekt schützen: Wir übernehmen z. B. Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Reiseschutzimpfungen, Brillen und Kontaktlinsen, alternative Heilmethoden und Medikamente.
Gut zu wissen: Sie können alle Tarife unserer privaten Zusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen.
Vorteile der Ambulanten Zusatzversicherung
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24-h-Gesundheitshotline: Hier erhalten Sie Informationen zu allen medizinischen Fragen.
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Inklusive alternative Heilmethoden
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Ohne Wartezeiten
Wann ist eine Ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?
Die ambulante Krankenzusatz ist für jeden gesetzlich Versicherten eine sinnvolle Ergänzung, um nicht an der Gesundheit sparen zu müssen. Denn für viele Medikamente müssen Sie ohne diesen Versicherungsschutz Zuzahlungen aus eigener Tasche zahlen. Viele Extras wie Homöopathie, Brillen, Kontaktlinsen oder Augenlaserbehandlungen müssen Sie sogar komplett selbst zahlen.
Unsere private Krankenzusatzversicherung übernimmt diese Kosten und leistet darüber hinaus auch für Ihre Vorsorgeuntersuchungen und Reiseschutzimpfungen: So können Sie mit unserem Schutz Gesundheitsrisiken früh erkennen und Krankheiten vorbeugen. Bei den alternativen Heilmethoden übernehmen wir sogar Leistungen für nicht wissenschaftlich anerkannte Maßnahmen wie z. B. Schmerzakupunktur, Homöopathie und anthroposophische Medizin.
Das Gute: Unsere ambulante Krankenzusatz kann jeder gesetzlich Versicherte abschließen - wir haben keine Altershöchstgrenze.
Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung
START
pur#tarif_01#pro Monat
PLUS
(pur) *)#tarif_02#pro Monat
je Kalenderjahr
je Kalenderjahr
in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
je Kalenderjahr
je Kalenderjahr
*) Bis zum Eintrittsalter von 54 Jahren (Eintrittsalter = Kalenderjahr – Geburtsjahr) wird Ihnen der Beitrag für den Tarif AmbulantPLUSpur angezeigt. Dieser Tarif sieht altersbedingte Beitragssprünge vor. Ab einem Eintrittsalter von 55 Jahren wird der Beitrag für den Tarif AmbulantPLUS, ohne altersbedingte Beitragssprünge, angezeigt
Alle Erstattungen verstehen sich inklusive der Leistungen der GKV und anderer Versorgungsträger (z.B. Heilfürsorge-Leistungen). Dies ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.
Fragen zur ambulanten privaten Zusatzversicherung
Der Beitrag wird auf Grundlage verschiedener Faktoren berechnet und ist von folgenden Komponenten abhängig:
- Die Kosten sind abhängig von Ihrem Alter bei Versicherungsbeginn
- Die Kosten sind davon abhängig, ob Sie einen Beitrag mit oder ohne altersbedingte Beitragssprünge wählen: Wenn Sie sich hingegen für einen Beitrag ohne Beitragssprünge entscheiden, dann zahlen Sie in jungen Jahren etwas mehr, der Beitrag steigt dafür aber nicht aufgrund des Alters an.
- Die Kosten sind davon abhängig, welchen Tarif Sie auswählen: Die Beitragshöhe unserer Tarife richtet sich jeweils nach dem Leistungsumfang. Ein Beispiel: Wenn Sie Ihr zwölfjähriges Kind versichern, dann zahlen Sie für den Tarif Start 4,76 Euro pro Monat und für den Tarif Plus 11,24 Euro pro Monat.
Tipp: Einen günstigen monatlichen Beitrag erhalten Sie, wenn Sie in jungen Jahren die Versicherung abschließen. Jungen Menschen, deren Einkommen noch nicht so hoch ist, empfehlen wir außerdem einen preiswerten Tarif mit altersbedingten Beitragssprüngen.
Unsere private Krankenzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte. Wenn Ihnen also Naturheilkunde ergänzend zur Schulmedizin wichtig ist und Ihnen ein ganzheitlicher Behandlungsansatz am Herzen liegt, dann sollten Sie mit einer ambulanten Krankenversicherung vorsorgen. Ansonsten müssen Sie mit hohen Kosten rechnen, die Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Beispiel:
10 Akupunktursitzungen kosten circa 700 Euro. Da kein Anspruch auf eine Zuzahlung durch die gesetzliche Krankenkasse besteht, müssen Sie ohne Zusatzversicherung diese Kosten selbst tragen.
Eine homöopathische Behandlung kann ohne Zusatzversicherung ebenfalls teuer werden, denn die Kosten gehen weit über den Betrag für Globuli hinaus.
Beispiel:
Der Stundensatz beträgt beim Homöopathen durchschnittlich 70 Euro. Die homöopathische Behandlung einer Allergie kostet etwa 260 Euro. Darin enthalten sind eine Erstanamnese, drei Folge-Anamnesen und die verordneten Medikamente.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung für homöopathische Behandlungen durch die gesetzliche Krankenkasse besteht nicht.
Augenlasern wird zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten wie Kurz- oder Weitsichtigkeit durchgeführt. Es handelt sich um eine ambulante Operation, die nur wenige Minuten dauert. Man unterscheidet verschiedene Verfahren der Augenlaser-Operationen. Welches Augenlaserverfahren angewendet werden kann ist sehr individuell und ist unter Anderem abhängig von der Art der Fehlsichtigkeit und der Beschaffenheit der Hornhaut.
Die sogenannte Epi-LASIK ist beispielsweise eine vergleichsweise schonende Methode. Die Monovision LASIK kann sich für Patienten mit Alterssichtigkeit eignen. Darüber hinaus gibt es die Unterscheidung zwischen LASIK und LASEK: Letzteres wird vor allem bei sehr dünner Hornhaut angewendet.
Kosten:
LASIK kostet etwa 1.000 Euro bis 2.000 Euro pro Auge.
LASEK kostet etwa 500 Euro bis 1.000 Euro pro Auge.
Diese Kosten werden im Regelfall nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Unsere private Krankenzusatzversicherung übernimmt die Kosten für das Augenläsern:
- im Tarif AmbulantSTARTpur bis 500 EUR
- im Tarif AmbulantPLUS(pur) bis 1.000 EUR
Der Anspruch besteht zweimal während der Vertragslaufzeit.
Wenn Sie ein Hörgerät benötigen, dann stellt sich die Frage, ob es ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (HdO) oder ein Im-Ohr-Hörgerät (IdO) sein soll.
Wenn Sie Wert darauf legen, dass das Hörgerät klein sein soll, dann sollten Sie ein Im-Ohr-Hörgerät in Betracht ziehen. Zu beachten ist bei diesem Gerät, dass Sie sehr kleine Schalter und Rädchen bedienen müssen, um das Hörgerät zu nutzen.
Wenn das Hörgerät handlich sein soll, dann ist ein Hinter-dem-Ohr-Hörgerät passend. Hier ist zu bedenken, dass dieses Hörgerät sichtbar ist.
Laut einer deutschlandweiten Umfrage müssen etwa 70 Prozent der gesetzlich Versicherten Zuzahlungen zu Ihrem Hörgerät leisten. Die Mehrkosten betragen für Hörgeräte, die für beide Ohren eingesetzt werden, durchschnittlich rund 1.200 Euro.
Beispielrechnung:
Die Kosten für ein beidohriges Hörgerät betragen 2.000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse leistet 785 Euro. Sie müssen einen Eigenanteil von 1.215 Euro zahlen. Unsere private Krankenzusatzversicherung übernimmt die gesetzlichen Zuzahlungen bis zu 250 EUR sowie Restkosten für Hilfsmittel je nach Tarif in Höhe von bis 750 EUR je Kalenderjahr.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung der SIGNAL IDUNA ist auch im Ausland gültig. Dieser Auslandsreisekrankenschutz gilt für Reisen mit einer Dauer von maximal 8 Wochen. Sollten Sie während Ihrer Reise einen Unfall haben oder akut erkranken, dann übernehmen wir folgende Leistungen:
- Kostenübernahme beim Arzt oder Facharzt inklusive
- Wegegeld und Transportkosten
- Röntgen- und Strahlenbehandlungen
- Arznei- und Verbandmittel
- Ärztlich verordnete Gehhilfen
- Elektrische und physikalische Heilbehandlung
- Zahnbehandlung
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Kosten eines medizinisch sinnvollen Krankentransportes
- Überführungskosten bis zu 11.000 Euro
Weitere Private Zusatzversicherungen
Informationen zum Preisbeispiel
Der angezeigte Beitrag gilt für folgendes Beispiel:
Erwachsene/r, 32 Jahre
Tarif-Variante AmbulantSTARTpur
Ihre Prämie ist abhängig von Ihrem Alter und vor allem Ihrem persönlichen Versicherungsbedarf.
Wir beraten Sie gerne!