Grundfähigkeits-
versicherung
- Körperliche Leistungsfähigkeit individuell absichern
- Auch Smartphone-Nutzung als Grundfähigkeit absicherbar
- Günstiger Einstieg für Schüler und Berufsstarter
Ihre körperliche Leistungsfähigkeit ist die wichtigste Grundlage für Ihr Einkommen – und damit für Ihre Lebensqualität. Doch was geschieht, wenn eine Ihrer Grundfähigkeiten durch Unfall oder Erkrankung plötzlich wegbricht und Einkommenseinbußen entstehen? Schützen Sie sich und Ihre Familie vor diesem Risiko und sichern Sie sich ganz individuell mit unserem Grundfähigkeitsschutz ab!
Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung
Vorteile der Grundfähigkeits-versicherung-
Monatliche Rente: schon bei Verlust einer der Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit oder Demenz für voraussichtlich mindestens
6 Monate -
Worst-Case Kapitalhilfe möglich: Einmalzahlung bei schwerer Krankheit wie z.B. Krebs oder Herzinfarkt
-
Berufsunfähigkeitsversicherung: mit EXKLUSIV-Option für unter 30-jährige ohne erneute Gesundheitsprüfung abschließbar
Tarife der Grundfähigkeitsversicherung
Tarife der Grundfähigkeits-versicherungEinfach erklärt: Die Grundfähigkeitsversicherung
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Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Was ist eine Grundfähigkeits-versicherung?Wenn eine bestimmte Grundfähigkeit wie z. B. das Sehen für voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr vorhanden ist, bietet die Grundfähigkeitsversicherung Schutz vor finanziellen Risiken durch die Absicherung einer monatlichen Rente. Selbst die Nutzung des Smartphones kann als Grundfähigkeit mit abgesichert werden. Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht Ihnen also einen kostengünstigen und soliden Schutz.
Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Für wen ist eine Grundfähigkeits-versicherung sinnvoll?Gerade für Menschen, die in Ihrem Beruf körperliche Arbeiten verrichten, wie beispielsweise Handwerker, ist die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung – und dazu deutlich preisgünstiger.
Die Absicherung Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit ist besonders wichtig. Bedenken Sie, dass statistisch gesehen jeder vierte Erwerbstätige aus dem Berufsleben ausscheiden muss, bevor er das Rentenalter erreicht. Zudem kommt es gerade in Handwerksberufen schnell zu Einkommenseinbußen wegen körperlicher Probleme.
Dagegen können Sie sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung kostengünstig und solide absichern. Wenn eine bestimmte Grundfähigkeit verloren geht, bietet Ihnen diese Form der Absicherung Schutz vor dem finanziellen Verlustrisiko – in Form einer garantierten, monatlichen Rente.
Fragen zur Grundfähigkeitsversicherung
Als Grundfähigkeiten werden Alltagsfähigkeiten wie Sprechen, Gehen oder Sehen bezeichnet, aber auch einige Voraussetzungen für körperliche Leistungen – wie beispielsweise der Gleichgewichtssinn oder die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln. Um Ihren Beruf ausüben zu können, greifen Sie permanent auf viele dieser Grundfähigkeiten zurück. Daher stellen diese grundlegenden Fähigkeiten letztlich auch die Basis Ihrer beruflichen Tätigkeit und damit Ihres Einkommens dar. Üblicherweise teilen Versicherungsunternehmen diese Grundfähigkeiten in Kategorien ein – wir bei der SIGNAL IDUNA haben für Sie zwei Absicherungspakete mit unterschiedlichem Leistungsumfang geschnürt.
Mit unserer Grundfähigkeitsversicherung SI WorkLife KOMFORT sind Sie bereits dann versichert und erhalten eine monatliche Rente, wenn eine der folgenden Fähigkeiten ausfällt:
- Intellekt – also Ihre geistige Leistungsfähigkeit
- Eigenverantwortliches Handeln (Gesetzliche Betreuung)
- Sehen, Hören oder Sprechen
- Armgebrauch, Greifen oder Handgebrauch
- Sitzen, Stehen
- Gehen oder Treppensteigen
Bei der Produktvariante SI WorkLife KOMFORT-PLUS ist zusätzlich zu den oben genannten der Ausfall einer von acht weiteren Grundfähigkeiten versichert, und zwar
- Autofahren
- Ein- und Aussteigen aus dem Auto
- Nutzung des öffentliche Personennahverkehrs
- Gleichgewichtssinn
- Smartphone-Nutzung
- Schreiben
- Bücken und Erheben
- Knien und Erheben
- Heben und Tragen
Bei beiden Produktvarianten sind Sie – ohne Aufschlag – auch dann versichert, wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit oder eine Demenz auftritt.
Was unterscheidet Grundunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert den Verlust von Fähigkeiten wie Gehen, Hören oder Sehen ab, die nichts mit einem bestimmten Beruf zu tun haben müssen. Dennoch greifen wir im Berufsleben immer wieder auf diese Grundfähigkeiten zurück und sind, besonders bei körperlichen Tätigkeiten wie im Handwerk auf diese Fähigkeiten angewiesen.
Fällt dann eine der versicherten Fähigkeiten aus, erhalten Sie als Versicherter auf jeden Fall die vereinbarte monatliche Rente – auch dann, wenn Sie weiter in Ihrem Beruf weiterarbeiten können. Sind Sie zum Beispiel nicht mehr in der Lage zu gehen, könnten Sie durchaus in einem Bereich weiterarbeiten, in dem andere Fertigkeiten im Sitzen ausgeübt werden können. Mit der Rentenleistung könnten Sie sich beispielsweise einen Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Autos finanzieren, damit Sie weiterhin möglichst selbstständig sind.
Ganz anders die Berufsunfähigkeitsversicherung, welche die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichert. Hier leistet die Versicherung, wenn es Ihnen für mindestens 6 Monate oder auch – je nach ausgewähltem Versicherungsumfang – 24 Monate nicht mehr möglich sein wird, ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % auszuüben.
Vergleichbar sind die beiden Versicherungsarten lediglich bei der Art der Auszahlung – nämlich als monatliche Rente in vereinbartem Umfang. Und: sowohl zum Abschluss einer Grundfähigkeits- als auch einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten, bei letzterer allerdings weitaus mehr.
Wenn sich Ihre körperliche Leistungsfähigkeit durch den Ausfall einer Ihrer Grundfähigkeiten vermindert oder dieser sogar dazu führt, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausführen können, können schnell sehr große finanzielle Lücken entstehen – beispielsweise durch einen plötzlich dringend benötigten Umbau in Ihrer Wohnung, um Ihre Lebensqualität weiter im gewohnten Lebensumfeld genießen zu können. Oder Sie müssen sich beruflich umorientieren und benötigen einige Zeit und neue Arbeitsmittel, um für neue Aufgaben gerüstet zu sein. Die so entstehenden Finanzierungslücken nach dem Wegfall einer Grundfähigkeit sollten Sie unbedingt in angemessener Höhe absichern. Das folgende Rechenbeispiel zeigt Ihnen, wie Sie die entsprechende Versorgungslücke anhand Ihrer aktuellen Gehaltsunterlagen und der Ihnen vorliegenden Renteninformationen selbst bestimmen können.
Ihre Versorgung bei Erwerbsminderung
Beispiel:
Ihr monatliches Bruttoeinkommen 3.000,00 €
Ihr monatliches Nettoeinkommen 2.100,00 €
abzüglich der Gesetzlichen - 1.080,00 €
Erwerbsminderungsrente
(Faustformel: 36 % vom Bruttoeinkommen)
abzüglich vorhandener betrieblicher - 0,00 €
und privater Ansprüche
Ihre Versorgungslücke bei
Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung. = 1.020,00 €
Die sich aus dieser Berechnung ergebende Versorgungslücke sollten Sie mindestens absichern. Der Verlust einer Grundfähigkeit oder Berufsunfähigkeit muss beispielsweise nicht zwingend eine Erwerbsminderung nach sich ziehen. In diesem Fall würde keine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung fließen, wodurch die Versorgungslücke noch größer wird.
Sie können bei uns eine Rentenhöhe bis zu 70 % Ihres Bruttogehalt versichern.
Mit unserer individuellen Ausbaugarantie können Sie Ihre Grundfähigkeitsrente zu bestimmten Anlässen ganz unkompliziert ausbauen. Innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahren ist das – sobald Ihr Vertrag mindestens sechs Monate besteht – auch ganz ohne konkreten Anlass möglich. Übrigens: Für die Anpassungen Ihrer Versicherungsleistung ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.
Die wichtigsten anlassbezogenen Ausbaugründe auf einen Blick
Unter anderem können Sie bei folgenden Lebensereignissen den Versicherungsschutz Ihrer Grundfähigkeitsrente anpassen:
- Erreichen der Volljährigkeit
- Abschluss einer Ausbildung
- Abschluss des Studiums
- Heirat oder Scheidung
- Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
- Gehaltssteigerung um mindestens 10 %
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Erwerb oder Neubau einer Immobilie
- Beförderung zum leitenden Angestellten
Weitere Möglichkeiten zur Anpassung der Rentenhöhe
- Die vereinbarte Rente kann sich im Leistungsfall durch eine Überschussbeteiligung erhöhen; diese ist allerdings nicht garantiert.
- Sie können - gegen Mehrbeitrag - zusätzlich eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall von 1 - 3 % vereinbaren.
- Weiterhin können Sie die Rentenleistung Ihrer Grundfähigkeitsversicherung erhöhen, indem Sie Ihren Beitrag jährlich um 1 bis max. 5 % erhöhen. So haben Sie die Möglichkeit, den Wert Ihres Versicherungsschutzes Ihrem steigenden Lebensstandard anzupassen. Der automatischen Anpassung können Sie während der Laufzeit unbegrenzt widersprechen, falls Sie die Erhöhung nicht wahrnehmen wollen.
Sie müssen, bevor Sie bei uns erstmalig eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen können, zunächst die von uns gestellten Fragen hinsichtlich Ihrer aktuellen gesundheitlichen Lage und eventuell bestehender Vorerkrankungen beantworten. Prinzipiell sind für den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung zwar nicht so viele Fragen zu beantworten wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch ist es sehr wichtig, dass Sie die gestellten Fragen vollständig und der Wahrheit entsprechend beantworten. Nehmen Sie sich daher Zeit dafür, überprüfen Sie Ihre Arztrechnungen und fragen Sie ggf. Ihren Haus- oder Spezialarzt nach Einblick in Ihre Patientenakte.
Nicht wahrheitsgemäß beantwortete Fragen können im Versicherungsfall zu Problemen führen. Denn wenn z. B. eine von Ihnen verschwiegene Vorerkrankung Jahre später zum Verlust einer Ihrer Grundfähigkeiten führt, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen die vereinbarte Grundfähigkeitsrente in vollem Umfang auszuzahlen – und können diese in manchen Fällen sogar ganz verweigern.
Daher ist es letztlich in Ihrem eigenen Interesse und dient Ihrer finanziellen Sicherheit, die von uns gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
- Unsere Grundfähigeitsversicherung leistet, wenn Sie eine der 12 (oder 20) versicherten Grundfähigkeiten aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls verlieren. Voraussetzung für die Auszahlung der Grundfähigkeitenrente ist u.a. ein ärztlicher Nachweis durch geeignete medizinische Befunde eines Facharztes der entsprechenden Fachrichtung (z.B. Chirurgie, Neurologie, Orthopädie), dass die Grundfähigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen verloren wurde oder voraussichtlich verloren sein wird.
- Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt – und zwar infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls. Voraussetzung für die Auszahlung der Rentenleistung ist in diesem Fall die Feststellung, dass mindestens zwei Verrichtungen wie z. B. Ankleiden und Essen nicht mehr ausgeführt werden können. Auch hier muss u.a. ein ärztlicher Nachweis durch geeignete medizinische Befunde eines Facharztes erfolgen, dass der Zustand der Pflegebedürftigkeit seit mindestens 6 Monaten besteht oder voraussichtlich auf Dauer bestehen wird.
- Auch wenn eine Demenz u.a. durch ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie festgestellt wurde, erhalten Sie von uns die Grundfähigkeitsrente im vereinbarten Umfang.
Eine Worst-Case Kapitalhilfe können Sie als Zusatzversicherung zu den Leistungen der Grundfähigkeitsversicherungen SI WorkLife KOMFORT und SI WorkLife KOMFORT-PLUS vereinbaren. Sie erhalten dann eine Einmalzahlung in Höhe der 12-fachen versicherten Monatsrente, wenn Sie an einer der nachfolgend aufgeführten schweren Krankheiten bedingungsgemäß leiden:
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Benigner Gehirntumor
- Chronische Lungenschwäche
- Chronisches Nierenversagen
- HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion
- HIV-Infektion – erworben während der beruflichen Tätigkeit
- Multiple Sklerose
Schwere Erkrankungen sind nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag – sie bringen oft auch gravierende finanzielle Folgen mit sich. Über den drohenden Einkommensverlust hinaus entstehen häufig Zusatzkosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel, gegebenenfalls wird wegen der Erkrankung auch ein Umbau Ihrer Wohnung nötig. Gut, wenn Sie dann vorgesorgt haben: denn über den Betrag, den Sie im Krankheitsfall als Einmalzahlung erhalten, können Sie frei verfügen – ganz unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können und wie lange Sie krank sind.
Beim Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung können Sie mit uns – bis zum 30. Lebensjahr – auf Wunsch die EXKLUSIV-Option vereinbaren. Mit dieser kostenlosen Option können Sie ihren Versicherungsschutz bis zum 35. Lebensjahr ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umtauschen. Die Vereinbarung der EXKLUSIV-Option ist sowohl bei SI WorkLife KOMFORT als auch bei SI WorkLife KOMFORT-PLUS möglich und dann sinnvoll, wenn Sie sich zunächst für eine kostengünstige Absicherung Ihrer Grundfähigkeiten entscheiden möchten – dabei aber die Möglichkeit offenhalten wollen, sich später gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen.
Als Meister in einem handwerklichen Beruf haben Sie es täglich mit einer Vielzahl von körperlichen Verrichtungen zu tun. Umso härter ist dann der berufliche Einschnitt, wenn Sie beispielsweise Probleme mit dem Greifen bekommen oder nicht mehr in der Lage sind, mit schweren Werkstücken zu hantieren.
Deshalb eignet sich eine Grundfähigkeitsversicherung ideal, um den Verlust von körperlichen Grundfähigkeiten finanziell abzufedern – ganz besonders bei SIGNAL IDUNA: Denn wenn Sie einen Meistertitel führen, genießen Sie handfeste finanzielle Vorteile bei unseren Grundfähigkeitsversicherungen SI WorkLife KOMFORT und SI WorkLife KOMFORT-PLUS: Sie werden aufgrund des Meistertitels stets in unserer kostengünstigeren Berufsgruppe A versichert, auch wenn Sie aufgrund ihres Berufes grundsätzlich in die höherpreisige Berufsgruppe B einzustufen wären.