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E-Scooter Versicherung

  • 100 Mio. € Deckungssumme
  • Haftpflichtschutz bei Umweltschäden
  • Optionaler Teilkaskoschutz
Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Uhr

Ab dem 1. März beginnt die neue Versicherungssaison für E-Scooter, Segways und weitere Elektrofahrzeuge. Seien auch Sie ab dem neuen Versicherungsjahr rundum geschützt und statten Sie Ihren E-Scooter mit einem Versicherungskennzeichen bei SIGNAL IDUNA aus.

Vorteile der E-Scooter Versicherung

  • Icon: Einfach

    Einfache und einmalige Zahlung des Beitrags

  • Icon: Standort

    Schneller und kostenfreier  Versand des Kennzeichens

  • Icon: Garantierte Versicherungsleistung

    Schutz vor Schäden durch Diebstahl, Sturm oder Tierbiss dank Teilkasko

Warum ist eine E-Scooter Versicherung sinnvoll?

E-Scooter, Segways und alle weiteren Elektrofahrzeuge benötigen für die Teilnahme am Straßenverkehr ein gültiges Versicherungskennzeichen. Das ist an den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gekoppelt. Damit sind bei einem Unfall alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten abgesichert. Bei SIGNAL IDUNA sind diese Schäden z.B. automatisch mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Mio. Euro in der Kfz-Haftpflicht abgedeckt.

Zusätzlicher Schutz durch Teilkasko

Erweitern Sie Ihren Schutz durch eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung.
Neben den Haftpflichtschäden sind mit einer Teilkasko auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug mitversichert. Dieser erweiterte Versicherungsschutz beinhaltet folgende Schäden:

  • Diebstahl, Glasbruch, Brand, Explosion,
  • Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Elementargewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art sowie Tierbissschäden

Fragen zur E-Scooter Versicherung

Mit dem Begriff E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller werden in der Regel Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet, die folgende Merkmale aufweisen:

  • Lenk- oder Haltestange
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • Das Fahr¬zeug muss über zwei voneinander unabhängigen Bremsen sowie über eine Beleuchtung verfügen. Außerdem braucht man eine Klingel oder ein vergleichbares Warnsignal.

Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, sind E-Scooter versicherungspflichtig und müssen eine Versicherungsplakette tragen, damit sie auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. E-Scooter werden im Rahmen der Mofa- bzw. Mopedversicherung versichert.

Voraussetzung ist stets, dass sie eine durch das Kraftfahrt-Bundesamt erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis besitzen.

Fahrer dieses Elektrokleinstfahrzeuges müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Führerschein-Pflicht besteht nicht und eine Helmpflicht auch nicht. Zu beachten ist, dass dieselben Promille¬grenzen wie bei Autos bestehen. E-Scooter müssen Radwege benutzen. Nur wenn Radwege fehlen, darf die Fahrbahn und außerhalb von Orten auch Seitenstreifen genutzt werden.