Modernisieren oder energetisch sanieren?
Ganz gleich, was Sie in Ihren eigenen vier Wänden verändern wollen, mit dem Modernisierungskredit können Sie schnell und einfach bis zu 50.000 EUR beantragen, um Ihre Modernisierungspläne in die Tat umzusetzen.
Fragen und Antworten
Bei dem Modernisierungskredit (auch Renovierungskredit oder Modernisierungsdarlehen genannt) handelt es sich um einen Kredit, der an einen bestimmten Zweck – der Sanierung bzw. Modernisierung einer Immobilie – gebunden ist. Das umfasst z.B. die Modernisierung des Badezimmers, der Heizungsanlage oder auch eine energetische Sanierung.
Stehen diese Renovierungsarbeiten kurzfristig an, ist die Finanzierung über einen Modernisierungskredit einfach und bequem möglich. Bis zu 50.000€ können Sie bei der SIGNAL IDUNA Bauspar AG beantragen.
Zu Modernisierungsmaßnahmen zählen beispielsweise Baumaßnahmen, die den Wert einer Immobilie steigern, die Energieeffizienz verbessern oder den Wasserverbrauch senken. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von Wärmeschutzfenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage, eine Badsanierung oder der Austausch des Daches. Mehr zum Thema Modernisierung erfahren Sie hier.
Einen Bausparvertrag können Sie nutzen,
- um eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen,
- um die eigene Immobilie umzubauen, zu renovieren oder auszubauen,
- um ein Grundstück zu erwerben, welches wohnwirtschaftlich genutzt werden soll,
- um Kredite abzulösen, die einen wohnwirtschaftlichen Zweck haben.
Selbstverständlich können Sie den Bausparvertrag ebenfalls nutzen, um zu sparen und dabei von den staatlichen Förderungen zu profitieren.
Eine energetische Sanierung senkt in der Regel den Energieverbrauch, den Wasserverbrauch sowie die Energiekosten und steigert damit den Wert der Immobilie. Mehr zur energetischen Sanierung erfahren Sie hier.
Das Bundesministerium fördert bestimmte Maßnahmen zur energetischen Sanierung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes. Die Kosten für diese Maßnahmen sind anteilig steuerlich abzugsfähig.
Zudem bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsverbilligte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse an. Welche Förderungen außerdem zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier.
Die Grundlagen der Sanierungspflichten liefert die Energieeinsparverordnung (EnEV). Im EnEV wird festgehalten, in welchen Fällen die energetische Sanierung zur Pflicht wird. Beispielsweise bei Häusern, die nach dem 01.02.2002 gekauft werden, müssen Dach und Dachgeschoss einen bestimmten Dämmwert haben (0,24 W/m2K) und ansonsten nachträglich gedämmt werden. Auch Heizungsanlagen, die vor dem Jahr 1978 eingebaut wurden, müssen seit 2009 ausgetauscht werden – zumindest in Ein- und Zweifamilienhäusern. Eigentümer, die vor dem Jahr 2002 selbst in ihrer Immobilie gewohnt haben, sind allerdings nicht zu einer Sanierung verpflichtet. Mehr zur energetischen Sanierung erfahren Sie hier.