Haftpflichtversicherungen
Unser Haftpflichtschutz sichert Sie im Fall eines Schadens vor den Forderungen Dritter ab. Mit der passenden Haftpflicht bleiben Sie also nicht auf den Kosten für Schadenersatz sitzen: Wir springen für Sie ein.
Haftpflichtversicherung - was ist das?
Die Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz vor Schadenersatzforderungen: Denn wenn Sie einem anderen Menschen oder dessen Besitz einen Schaden zufügen, müssen Sie in der Regel dafür finanziell aufkommen. Mit unserer Haftpflichtversicherung prüfen wir zuerst, ob die Forderungen an Sie berechtigt sind, wehren unberechtigte Ansprüche ab und begleichen berechtigte Ansprüche maximal bis zur Deckungssumme.
Damit unsere Leistungen zu Ihnen passen, haben wir verschiedene Haftpflichtversicherungen. Ein Missgeschick kann schließlich immer passieren: So kann sich beispielsweise ein Haftpflichtschaden in der Freizeit ereignen, Ihre Baustelle betreffen oder durch Ihr Haustier verursacht werden.
Gut zu wissen: Wenn Sie verantwortlich für einen Haftpflichtschaden sind und keinen Versicherungsschutz haben, müssen Sie alle Kosten in unbegrenzter Höhe selbst tragen. Deshalb gehört die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen.
Für Bauherren und Eigentümer
Fragen zu Haftpflichtversicherungen
Für Jeden
Die Privathaftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll. Denn diese wichtige Absicherung schützt Sie im Schadensfall vor den Forderungen Dritter. Der Haftpflichtschutz überimmt für Sie die Abwicklung und die Kosten aller Schadenersatzansprüche.
Für Eigentümer
Die Gewässerschadenhaftpflicht schützt Sie als Hausbesitzer vor Schadenersatzforderungen, wenn Gewässer verseucht wird. Das ist vorallem wichtig, wenn Sie mit Öl heizen: Denn falls Öl ausläuft und dadurch das Grundwasser, Flüsse oder Seen kontaminiert werden, müssen Sie für den Schaden aufkommen.
Die Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht ist für jeden Eigentümer wichtig: Wenn beispielsweise ein Personenschaden entsteht, weil der Schnee auf dem Weg zur Haustür nicht geräumt wurde oder weil das Dach nicht instand gehalten wurde und daraufhin Dachziegel herabfallen, haften sie als Eigentümer
Für Bauherren
Die Bauherrenhaftpflicht schützt Bauherren während der Bauzeit vor Schadenersatzansprüchen. Das ist deshalb so wichtig, da Bauherren laut Gesetz für Schäden haften, die durch die Bautätigkeit entstehen.
Für Tierhalter
Die Tierhalterhaftpflicht ist wichtig, wenn Sie ein Haustier wie z. B. einen Hund oder ein Pferd halten. Denn ansonsten müssen Sie für die Schäden aufkommen, die Ihr Tier verursacht. Gut zu wissen: Mit dem Schutz der SIGNAL IDUNA können Sie alle Tierarten versichern, sofern es sich nicht um wilde Tiere handelt. Für Katzen und zahme Haustiere benötigen sie keine Tierhalterhaftpflicht, denn diese Tiere sind automatisch in der privaten Haftpflicht mitversichert. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Sind Katzen in der Haftpflichtversicherung mitversichert?
Für Jäger
Jäger benötigen eine Jagdhaftpflichtversicherung. Dieser Schutz richtet sich außerdem an:
- Jagdpächter
- Jagdveranstalter
- Förster, Forstbeamte und -aufseher
- Berufsjäger
- Jagdaufseher
- Falkner
Auch wenn Sie Mieter einer Wohnung sind, sind Sie laut Gesetz nicht verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte in Ihrem Mietvertrag eine formularmäßige Klausel stehen, die Sie zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung verpflichtet, so ist das unwirksam. Ihr Vermieter kann allerdings selbst die Mietsache versichern und die Kosten dafür zur Miete hinzufügen.
Bei einer Neuvermietung kann es passieren, dass der Vermieter nur Bewerber berücksichtigt, die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Das ist rechtlich nicht verboten.
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist eine Privathaftpflichtversicherung empfehlenswert, denn Schadenersatzansprüche können in Millionenhöhe gehen. Gerade in der Mietwohnung können Sachschäden - wie z. B. Wasserschäden - entstehen, die hohe Kosten verursachen. Als Mieter haften Sie für Schäden die durch Sie selbst, Ihre Familie, Besucher oder Ihre Haustiere verursacht werden.
Gut zu wissen: Die Privathaftpflichtversicherung ist ein freiwlliger Schutz. Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, dann lesen Sie unseren Blogartikel Ist die Haftpflichtversicherung Pflicht?
Sie sollten in jedem Fall einen Haftpflichtschutz mit einer hohen Deckungssumme wählen: Das ist übrigens nicht nur für Kinder ratsam. Denn mit der Deckungssumme ist der Höchstbetrag gemeint, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Diese Summe sollte im Ernstfall Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Arbeitsausfälle, Reha und sogar lebenslange Renten decken.
Außerdem sollten deliktunfähige Kinder im Haftpflichtschutz mitversichert sein. Ist ihr Kind unter sieben Jahre alt, dann kann es nicht haftbar gemacht werden. Es ist also deliktunfähig. Das bedeutet: Entweder bleibt die geschädigte Person auf ihren Kosten sitzen oder Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt und haften somit selbst.
Unsere private Haftpflichtversicherung leistet beides: Deliktunfähige Kinder werden in allen Tarifen mitversichert und mit dem Premium Tarif sind Sie mit einer Deckungssumme von bis zu 75 Millionen Euro optimal abgesichert. Wenn Sie mehr zum Thema Haftpflichtschäden und Kinder erfahren möchten, dann lesen Sie unseren Blogartikel Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Kinder?
Gut zu wissen: Bei der SIGNAL IDUNA können Sie nicht nur leibliche Kinder versichern, sondern auch Pflege-, Adoptiv- und Enkelkinder. Kinder sind ohne Altersbeschränkung mitversichert, solange sie unverheiratet und noch nicht berufstätig sind.
3 Dinge, auf die Sie achten sollten, wenn Sie einen Haftpflichtschutz für Familien abschließen:
- Achten Sie darauf, dass Personenschäden der Versicherten untereinander mitversichert sind. Wenn Sie Ihren Partner oder Ihr Kind versehentlich verletzen, wird es zwar sicherlich zu keiner Schadenersatzforderung kommen, aber die Krankenkasse kann die entstandenen Behandlungskosten zurückfordern. Unsere Private Haftpflichtversicherung erstattet diese Kosten für Personenschäden untereinander.
- Achten Sie darauf, dass alle Personen, die im Haushalt leben, mitversichert sind - egal, ob sie verwandt sind oder nicht. Das ist insbesondere für Patchworkfamilien und Paare ohne Trauschein wichtig, sowie für Pflege-, Adoptiv- und Enkelkinder. Sogar Au-pairs und Austauschschüler, die im Haushalt leben, können in unserer Familienhaftpflicht mitversichert werden.
- Achten Sie darauf, dass deliktunfähige Personen mitversichert sind - vor allem wenn Kinder bis 10 Jahre in Ihrem Haushalt leben. Ist ihr Kind unter sieben, ist es deliktunfähig und somit nicht haftbar. Die geschädigte Person bleibt also unter Umständen auf ihren Kosten sitzen. Ist ihr Kind zwischen sieben und zehn Jahre alt, gilt es als eingeschränkt schuldfähig: Im motorisierten Straßenverkehr kann es nicht haftbar gemacht werden.
Gut zu wissen: Unsere Familienhaftpflichtversicherung ist in jedem Fall günstiger als der Abschluss einzelner Versicherungen - egal, ob Sie einen Trauschein haben oder nicht und egal ob Sie Kinder haben oder nicht.
Sie können Ihren Haftpflichtschaden schriftlich, telefonisch oder auch per Online-Formular melden. Das Formular finden Sie hier.
Telefonisch sind wir folgendermaßen erreichbar:
Schadenmeldung Haftpflichtversicherung
Tel. 0231 135-9825
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Der Schaden sollte so schnell wie möglich gemeldet werden: Selbst wenn nicht ganz klar ist, ob der Schaden von Ihnen verursacht wurde. Denn gegebenenfalls wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche ab.
Wichtig zu wissen: Teilen Sie uns alle wichtigen Informationen zum Schaden mit. Insbesondere den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des Geschädigten. Leiten Sie bitte außerdem alles, was im Zusammenhang mit dem Schadensfall steht, an uns weiter. Damit wir uns vom Schadensfall ein genaues Bild machen können, empfiehlt es sich darüber hinaus Fotos zu senden.