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Schaden melden

Melden Sie Ihren Schaden- bzw. Leistungsfall ganz einfach online – so können wir uns noch schneller um Ihr Anliegen kümmern.

Zu welcher Versicherung möchten Sie einen Schaden melden oder eine Leistung beantragen?

Schadenfall einsehen und aktualisieren

Mit dem Schadenfahrplan können Sie den Bearbeitungstand Ihres Schadenfalls jederzeit einsehen oder Informationen und Dokumente zu einem bereits gemeldetem Schaden nachreichen.

Schaden melden als Gewerbekunde

Auch als Gewerbekunde können Sie Schäden online melden und einsehen.

Tipps im Schadenfall

Wenn ein Unfall eingetreten ist, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht des Versicherers herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen.
  • Der Unfall muss der Versicherungsgesellschaft unverzüglich gemeldet werden. Ihre Meldung können Sie direkt online aufgeben. Natürlich kann Ihre Unfallmeldung auch schriftlich, telefonisch oder per Fax erfolgen.
  • Bei Ihrer Unfallmeldung müssen Sie die Umstände, die zu dem Unfall geführt haben genau, ausführlich und wahrheitsgemäß schildern. Beachten Sie, dass Falschmeldungen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.
  • Um eine schnelle Regulierung zu gewährleisten, sollten Sie bei den behandelnden Ärzten darauf hinwirken, dass angeforderte Berichte und Gutachten schnellstmöglich dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden.
  • Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall schon angezeigt ist. Die Meldung soll per Fax, kann aber auch telefonisch erfolgen.

Melden Sie jeden Unfall umgehend der gegnerischen sowie der eigenen Versicherung.

Sofern Sie bei uns versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Schadenmeldung online zu senden oder über unsere Service Nummer 08 00 - 600 12 00 Kontakt mit uns aufzunehmen.

Der Geschädigte ist nicht darauf angewiesen zu warten, bis der Verursacher den Schaden meldet. Er kann nach einem Unfall direkt von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen Schadenersatz verlangen.

Wenn der Wagen nach dem Unfall noch verkehrstüchtig ist und sich eine Schaden-Schnelldienst-Station der Versicherungsgesellschaft des Schädigers in Ihrer Nähe befindet, kann dort der Schadenumfang festgestellt werden.

Sie können den Wagen aber auch zur nächstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollte die gegnerische Versicherung unverzüglich aufgefordert werden, den Unfallschaden zu begutachten. Unter bestimmten Umständen verzichtet die gegnerische Versicherung auf eine Begutachtung des Schadens.

Bei der Instandsetzung in einer Werkstatt ist es ratsam, dass Sie eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung unterzeichnen. Diese Erklärung gewährleistet, dass Sie die Reparaturkosten des Fahrzeuges nicht selber zahlen müssen. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab, so dass Ihnen keine zusätzlichen Unannehmlichkeiten entstehen.

Sollte der Unfall über einen Blechschaden hinaus gehen und sogar Personen schwer verletzt oder gar getötet werden, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die entstehenden Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Autofahrers.

Ist Ihnen der Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht bekannt, können Sie Auskünfte beim Zentralruf der Autoversicherer einholen. Sie müssen, außer Ihrer eigenen Anschrift, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Namen des Halters und das Unfalldatum angeben.

Zentralruf der Autoversicherer
Telefon: 0800 25 026 00 (gebührenfreie Service-Nr. für Telefonate aus Deutschland)
Telefon: (international) +49 (0)40 - 300 330 300
Telefax: +49 (0)40 - 33 965 401
Internet: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html
Mobile Website: http://mobile.zentralruf.de

Ist der Schädiger im Ausland versichert, melden Sie den Schaden an:

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
Telefon (030) 2020 5757
Telefax (030) 2020 6757
Meldung von Schadenfällen: claims@gruene-karte.de

Folgende Angaben sollten Sie im Schadensfall unbedingt dem Versicherer mitteilen:

  • Name und Anschrift des Schädigers
  • amtliches Kennzeichen seines Wagens (möglichst auch Marke und Typ)
  • Daten seiner Kfz-Versicherung
  • Unfalltag und Unfallort
  • Unfallskizze
  • Adressen von Zeugen

Wenn der Unfallverursacher nicht haftpflichtversichert ist, Fahrerflucht begangen hat oder der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, wenden Sie sich an den

Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmsstr. 43 / 43 G
10117 Berlin
Telefon (030) 20 20 5858
Telefax (030) 20 20 5722
voh@verkehrsopferhilfe.de

Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe so, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert. Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen: Schäden am Auto und sogenannte Sachfolgeschäden (z. B. Abschleppen, Mietwagenkosten) werden nicht ersetzt. Sonstige Sachschäden werden Ihnen ersetzt, wenn diese über 500 € liegen. Schmerzensgeld wird nur bezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung erforderlich ist.

Sofern Sie sich mit dem Unfallgegner an der Unfallstelle nicht über die Regulierung des Schadens einigen können, sollten Sie den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung melden. Diese Meldung sollte auch erfolgen, wenn Sie der Meinung sind, dass der andere für den Unfall allein verantwortlich ist.

Sie sollten bedenken, dass gerade bei schwerwiegenden Unfallfolgen unter Umständen nicht allein die Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Sachlage müssen Sie folgende Stellen informieren:

  • Kaskoversicherung
  • Insassenunfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Private Unfall- oder Lebensversicherung
  • Arbeitgeber
  • Gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung

Was ist zu beachten, wenn ein Schadensfall eingetreten ist:

  • Melden Sie bitte einen eingetretenen Schadensfall unverzüglich bei uns, am schnellsten und einfachsten online. Natürlich kann Ihre Meldung auch schriftlich oder telefonisch erfolgen.
  • Schildern Sie bitte den genauen Schadenhergang.
  • Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie alle notwendigen Auskünfte erteilen, insbesondere Name, Anschrift und Telefonnummer des Geschädigten.
  • Bitte nehmen Sie, ohne vorherige Absprache mit uns, keine Zahlungen an den Geschädigten vor. Dafür sind wir ja da.
  • Gegen einen vom Geschädigten beantragten gerichtlichen Mahnbescheid sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie uns über den Eingang eines solchen Mahnbescheides, bzw. einer Ihnen zugestellten Klage, umgehend informieren.
  • Leiten Sie bitte alle bei Ihnen eingehenden Schriftstücke und Belege, die im Zusammenhang mit dem Schadensfall stehen, unverzüglich an uns weiter.

Was ist zu beachten, wenn ein Schadensfall eingetreten ist:

  • Melden Sie bitte den eingetretenen Schadensfall unverzüglich bei uns. Dies kann online, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
  • Schildern Sie uns bitte den genauen Schadenhergang.
  • Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens. Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos und Belege.
  • Zeigen Sie bitte jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an. Eine Stehlgutliste ist der Polizei kurzfristig nachzureichen.
  • Bei Fahrraddiebstahlschäden teilen Sie bitte der Polizei den Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
  • Achten Sie darauf, dass keine elektrischen Wasserverbraucher, wie z. B. Wasch- und Spülmaschinen in Betrieb sind.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen.
  • Durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen sind unverzüglich zu verschließen, um einen möglichen Folgeschaden so gering wie möglich zu halten.
  • Bei Unklarheiten sprechen Sie bitte zunächst mit uns, damit eine reibungslose Abwicklung des Schadensfalles gewährleistet ist.

Was ist zu beachten, wenn ein Schadensfall eingetreten ist:

  • Melden Sie bitte einen eingetretenen Schadensfall unverzüglich bei uns. Dies kann online, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
  • Schildern Sie bitte den genauen Schadenhergang.
  • Helfen Sie uns bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens. Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos und Belege.
  • Achten Sie darauf, dass keine elektrischen Wasserverbraucher, wie z.B. Wasch- und Spülmaschinen in Betrieb sind.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen.
  • Durch Sturm oder Hagel entstandene Öffnungen sind unverzüglich zu verschließen, um einen möglichen Folgeschaden so gering wie möglich zu halten.
  • Bei Unklarheiten sprechen Sie bitte zunächst mit uns, damit eine reibungslose Abwicklung des Schadensfalles gewährleistet ist.

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