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Haftpflichtschaden richtig melden: So geht's

Fakt ist: Missgeschicke passieren. Leider kann selbst die beste Versicherung Sie nicht davor schützen. Sehr wohl aber vor den Folgen. Wenn Sie bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung einen Schadensfall melden möchten, gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Hier finden Sie alle wichtige Information und Checklisten zur richtigen Schadensmeldung.

Lars Schliewe 31.08.2022 7 Min Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Die Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
  • Melden Sie einen Haftpflichtschaden so früh wie möglich an den Versicherer.
  • Dokumentieren Sie jeden Schadensfall ausführlich, wenn möglich, per Fotoaufnahmen.
  • Wichtige Angaben bei der Schadensmeldung sind u. a. Namen der Person, die den Schaden verursacht hat, sowie der geschädigten Personen, Versicherungsnummer und eine genaue Beschreibung des Schadenhergangs.
     

Pleiten, Pech und Pannen kennt leider jeder. Das Smartphone der Bekannten fällt herunter oder die Fensterscheibe des Nachbarn geht zu Bruch. Ein Schaden ist immer ärgerlich. Aber was, wenn Sie das Eigentum anderer Menschen beschädigen? Hier ist die Rechtslage klar: Wer Dritten einen Schaden verursacht, muss für diesen aufkommen. Die Forderungen können dabei bei Personenschäden sogar Millionenhöhe erreichen.

Eine private Haftpflichtversicherung zählt daher zu wichtigsten Versicherungen. Die Privathaftpflicht übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und schützt Sie vor finanziellen Forderungen, wenn Sie versehentlich etwas kaputt gemacht oder jemanden verletzt haben.

Haftpflichtschaden melden: Das sind die 3 wichtigsten Schritte

Wenn ein Missgeschick passiert, kann das schnell teuer werden, denn es gibt keine Obergrenze für die Schadenersatzpflicht. Das bedeutet, Sie haften bei entsprechendem Verschulden im Ernstfall mit Ihrem gesamten Privatvermögen und auch mit zukünftigen Einkünften. Haben Sie einen Schaden verursacht, ist es daher sehr wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Wir erklären, auf was Sie achten müssen, und wie Sie einen Haftpflichtschaden richtig melden. 

1. Den Schaden dokumentieren
Glücklicherweise handelt es sich bei den meisten gemeldeten Haftpflichtschäden um Sachschäden, nicht um Personenschäden. Haben Sie einen Sachschaden verursacht, beispielsweise ein teures Elektrogerät oder fremdes Mobiliar beschädigt, sollte Sie im Interesse aller Beteiligen die Art und den Umfang des Schadens dokumentieren. Am besten geht das durch Foto- oder Videoaufnahmen. Machen Sie verschiedene Aufnahmen von allen Seiten und aus verschiedenen Perspektiven. So können Sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt die Sachlage und den Grad der Beschädigung nachweisen. 
Wenn möglich, sollten Sie bzw. die geschädigte Person die betroffenen Sachen aufbewahren. Das ist natürlich nicht immer möglich. Eine zerbrochene Fensterscheibe kann nicht aufbewahrt und eventuell sogar zur Prüfung durch einen Gutachter eingeschickt werden. Ein kaputtes Tablet oder Smartphone aber schon. 
Bei Personenschäden sollten Sie zusätzlich nach Augenzeugen suchen.

2. Alle wichtigen Informationen sammeln
Ist Ihnen der Geschädigte nicht bekannt, vergessen Sie bitte nicht, Adressen und Telefonnummern auszutauschen. Gleiches gilt für Augenzeugen. Auch ein kurzes Gedächtnisprotokoll ist empfehlenswert, denn Ihre Versicherung wird Sie bitten den Schadenshergang zu rekonstruieren. Es reicht, wenn Sie sich dazu die wichtigsten Stichpunkte in chronologischer Reihenfolge notieren. Das hilft Ihnen auch später noch als Gedächtnisstütze. 

3. Ihre Versicherung kontaktieren
Setzen Sie sich im Ernstfall so schnell wie möglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung. Das gilt insbesondere für Personenschäden und übrigens auch unabhängig davon, ob Sie tatsächlich für einen Unfall oder Sachschaden verantwortlich waren oder nicht. Je eher Ihr Versicherer von einem Schaden weiß, desto schneller kann er Ihnen helfen, die Kosten übernehmen oder für Sie unberechtigte Ansprüche abwehren. Grundsätzlich ist es ratsam, die Versicherung sofort zu informieren. Innerhalb einer Woche sollte die Schadensmeldung allerspätestens beim Versicherer eingehen. 

Die meisten Versicherer bieten ein Webportal zur Schadensmeldung und sind auch über Telefon oder eine App erreichbar. Zur schnellen Meldung eines Haftpflichtschadens, sind diese Wege empfehlenswerter als der Postbrief. Zulässig ist die Meldung per Post aber auch. Oder Sie können sich in eine Filiale oder zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner vor Ort begeben und den Haftpflichtschaden auch dort melden. 

Wichtiger Hinweis: Bitte keine Alleingänge! Lassen Sie jeden Versicherungsfall zunächst durch Ihren Versicherer prüfen, um festzustellen, ob die Schadenersatzansprüche gegen Sie rechtens sind. Daher ist es wichtig, dass Sie der geschädigten Person gegenüber keine Zugeständnisse machen, keine Forderungen nach Schadenersatz anerkennen und auch keine eigenmächtigen Zahlungen in die Wege leiten. Leiten Sie auch alle Schreiben, Mahnungen oder Klagen, in denen Sie zu einer Zahlung aufgefordert werden, sofort an Ihre Versicherung weiter.

SIGNAL IDUNA – Wir machen eine Haftpflicht-Schadensmeldung besonders einfach

Wir machen es unseren Kundinnen und Kunden besonders einfach, einen Haftpflichtschaden zu melden. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

Wir nehmen den Haftpflichtschaden auf und besprechen gerne die nächsten Schritte. 
 

Checkliste: Diese Angaben gehören in die Schadensmeldung

Versicherer bieten in der Regel Online-Formulare oder spezielle Vordrucke an, die Sie im Schadensfall ausfüllen müssen. Wir haben die wichtigsten Angaben, die Sie bei der Schadensmeldung für die private Haftpflicht in jedem Fall machen müssen, als Checkliste zusammengestellt.

  • Namen, Kontaktdaten und Versicherungsnummer der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers
  • Was wurde beschädigt?
  • Präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs:
    • Wann ereignete sich der Schaden?
    • Wo ereignete sich der Schaden?
    • Wer hat den Schaden verursacht?
  • Persönliche Daten der geschädigten Person
  • In welcher Beziehung stehen die Schadenbeteiligten zueinander?
  • Belege / Quittungen / Rechnung über den Kauf der beschädigten Dinge 
  • Wenn vorhanden: Fotos / Videoaufnahmen / Zeugenaussagen

 

Die SIGNAL IDUNA bietet zur Schadensmeldung ein nutzerfreundliches Online-Tool. So lassen sich alle Informationen erfassen. Die intuitive Führung durch das Tool stellt außerdem sicher, dass keine Angaben oder Unterlagen vergessen werden.

Gut zu wissen: Sie haben keinen Schaden verursacht, sondern Ihr Eigentum wurde beschädigt? Auch in diesem Fall gibt es Pflichten: Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände, wenn möglich, auf, bis alle Ansprüche endgültig geklärt sind. Es kann sein, dass Ihr Versicherer Sie dazu auffordert, den Gegenstand einzusenden, damit er von Sachverständigen geprüft werden kann. Suchen Sie auch Rechnungen oder Kaufbelege heraus. Diese helfen dabei, den Wert des Gegenstandes zu evaluieren.

Die private Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA

Ab 3,38 Euro pro Monat: Wir bieten in drei Tarifen die passende Privathaftpflichtversicherung für jeden Bedarf. Singles, Paare und Familien sind so im Schadensfall optimal abgesichert.

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Welche Schäden können gemeldet werden?

Ihre private Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden ab, die Sie anderen zugefügt haben. Grundsätzlich gilt: Schädigen Sie eine andere Person oder deren Eigentum, sichert Sie die Privathaftpflicht bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme ab.

Man unterscheidet dabei drei Arten von Schäden:

Von Sachschäden spricht man, wenn Sie oder eine mitversicherte Person das Eigentum einer anderen Person beschädigen, also zum Beispiel eine Kaffeetasse umstoßen und dadurch den Laptop eines Freundes beschädigen oder Ihr Kind beim Ballspielen die Fensterscheibe des Nachbarn zerbricht.

Als Personenschäden werden Schäden bezeichnet, bei denen eine Person verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird. Wenn durch Ihr Verschulden eine andere Person schwer verletzt wurde, können dadurch Kosten in Millionenhöhe entstehen: Denn zusätzlich zu den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt können Schmerzensgeldforderungen, Kosten für eine Reha oder Rentenzahlungen anfallen.

Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden:

  • Unechte Vermögensschäden: Hier handelt es sich um Folgeschäden von Sach- oder Personenschäden.
  • Echte Vermögensschäden: Hier handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die Sie einer Person zufügen. Bei echten Vermögensschäden erleiden weder andere Personen noch Sachen unmittelbar einen Schaden.

Schäden, bei denen die private Haftpflichtversicherung nicht zahlt

Jede Versicherung wird Forderungen prüfen und ggf. auch ablehnen. Das ist grundsätzlich bei folgenden Schäden der Fall:

  • Der Schaden wurde vorsätzlich verursacht
  • Schäden mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden durch einen Betrieb oder die Ausführung des Berufs
  • Schäden durch die Ausführung eines Dienstes / Amtes
  • Schäden durch versicherungspflichtige Kfz, Sportboote
  • Schäden durch versicherungspflichtige Tiere wie z.B. Hunde, Pferde

Jeden Schaden der Versicherung melden?

Eine Schadensmeldung lohnt sich nicht immer. Es gibt Schäden, die nur sehr geringe Kosten verursachen. Sie sollten deshalb überlegen, ob der Schaden überhaupt über die Haftpflichtversicherung abgewickelt werden muss. Bei geringen Kosten kann es ratsam sein, diesen selbst zu zahlen, denn es kann vorkommen, dass ein Haftpflichtversicherer Kundinnen oder Kunden kündigt, die viele Schäden nacheinander melden. 

Fragen und Antworten

In diesen Fall schätzen Sie die Schadenhöhe so realistisch wie möglich ein. Gegebenenfalls können Sie die exakte Schadenhöhe auch noch zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihrem Versicherer nachreichen oder der Versicherer zieht einen Gutachter hinzu.

Sie sind nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung eines Schadensereignisses dient. Ist Ihnen bei der Schadensmeldung an die private Haftpflicht ein Fehler unterlaufen, müssen Sie Ihren Versicherer schnellstmöglich kontaktieren und die Angaben korrigieren. 

Machen Sie bewusst falsche Angaben, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz und müssen evtl. alle Kosten selbst tragen. Denn bei einer groben Fahrlässigkeit oder einer vorsätzlichen Verletzung der vertraglichen Pflichten können Versicherer unter Umständen vollständig von einer Leistungspflicht befreit werden.

Die Deckungssumme gibt die vertraglich vereinbarte Höchstgrenze an, die im Schadenfall ausgezahlt wird. Da die persönliche Haftung im Schadensfall unbegrenzt ist, sollten Sie beachten, dass die Deckungssumme entsprechend hoch sein sollte. Grundsätzlich gilt: Die Deckungssumme sollte 10 Millionen Euro nicht unterschreiten. Wenn die Deckungssumme geringer ist als die Kosten eines von Ihnen verursachten Schadens, müssen Sie die Differenz aus Ihrem eigenen Vermögen zahlen.
Vor allem bei möglichen Personenschäden sollten Sie auf eine hohe Deckungssumme achten, denn Forderungen durch Krankenhausaufenthalte und Verdienstausfälle gehen leicht in die Millionen.