Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Versicherungen geben Schutz und ein gutes Gefühl. Doch je nach Umfang kann Vorsorge ganz schön ins Geld gehen. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen Sie von der Steuer absetzen können. So sparen Sie spürbar und sind dennoch rundum abgesichert.
Kurzer Überblick
- Aufwendungen für Ihre Vorsorge können Sie in Ihrer Steuererklärung für 2023 absetzen und so Ihre Steuerlast senken.
- Steuerlich absetzbar sind Versicherungen, die Ihrer persönlichen Vorsorge dienen, und Versicherungen, die Sie für Ihren Beruf abschließen müssen.
- Reine Sachversicherungen wie eine Reiserücktrittsversicherung können Sie nicht steuerlich geltend machen.
- Für Vorsorgeaufwendungen gelten steuerliche Höchstgrenzen: Sie betragen für Angestellte zum Beispiel 1.900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro.
Welche Versicherungen kann ich in der Steuererklärung für 2023 absetzen?
Haben Sie das gewusst? Wenn Sie selbst für Ihr Alter oder den Krankheitsfall vorsorgen oder sich rund um Ihren Beruf absichern, unterstützt der Staat Sie dabei mit steuerlichen Entlastungen. Statt am Versicherungsschutz zu sparen, können Sie also lieber gezielt Ihre Steuerlast reduzieren. Hier erfahren Sie, wie das geht.
Die folgenden Versicherungen können Sie in Ihrer Steuererklärung für 2023 angeben
Private Versicherungen:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Risikolebensversicherung
- Private Renten- oder Lebensversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Private Auslandskrankenversicherung
Berufsbedingte Versicherungen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Berufliche Unfallversicherung
- Teile der Rechtsschutzversicherung
- Teile der Kfz-Versicherung
- Berufliche Auslandskrankenversicherung
Angestellte tragen die Beiträge zu berufsbedingten Versicherungen als Werbungskosten in Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) der Steuererklärung ein, Selbstständige geben sie in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als Betriebskosten an.
Aber: Versicherungen, die nicht der Vorsorge dienen, können Sie nicht von der Steuer absetzen, also zum Beispiel eine Versicherung für Ihr Handy, eine Fahrrad- oder Reisegepäckversicherung.
Details zu den einzelnen Versicherungen
Im Folgenden erfahren Sie Details zu den einzelnen Versicherungen. Sie erhalten Auskunft zu Fragen wie:
- Wie kann ich die Versicherung in der Steuererklärung deklarieren?
- An welcher Stelle trage ich die Versicherungsbeiträge in die Steuererklärung ein?
Gut zu wissen:
Viele Versicherungen, die Sie von der Steuer absetzen können, gelten steuerrechtlich als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Darunter fallen zum Beispiel Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie für private Renten- oder Lebensversicherungen und private Zusatzversicherungen in der Krankenversicherung. Für diese Vorsorgeaufwendungen gelten jährliche Höchstbeträge. Wenn Sie die für Sie geltende Höchstgrenze überschreiten, gibt es darüber hinaus keine steuerlichen Erleichterungen mehr. Es sei denn die steuerlich abzugsfähigen Beiträge für Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz liegen über dieser Höchstgrenze.
Die jährlichen Höchstgrenzen betragen
- 1.900 Euro für ledige Angestellte
- 2.800 Euro für ledige Selbstständige
- 3.800 Euro für Verheiratete, wenn beide angestellt sind
- 5.600 Euro für Verheiratete, wenn beide selbstständig sind
- 4.700 Euro für Verheiratete, wenn eine Person selbstständig und die andere angestellt ist
Kranken- und Pflegeversicherung
Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Die Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung können Sie als Basisabsicherung von der Steuer absetzen – das senkt Ihre Steuerlast deutlich. Dasselbe gilt für den Zusatzbeitrag, den viele Krankenkassen erheben.
Aber Achtung: Basisabsicherung bedeutet, dass privat Versicherte nur den Beitragsanteil von Leistungen absetzen können, die mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Viele Tarife der privaten Krankenversicherung gehen darüber hinaus und übernehmen beispielsweise einen hochwertigen Zahnersatz oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus. Die Beiträge für diese Zusatzleistungen können in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.
Den für Sie relevanten Beitragsanteil müssen Sie übrigens nicht selbst berechnen. In der Regel erhalten Versicherte zum Jahresbeginn eine Information vom Versicherer, welchen Beitrag sie in der Steuererklärung angeben können.
Wo eintragen?
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, finden Sie die Höhe Ihres Jahresbeitrags ganz leicht in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Wenn Sie Rente beziehen, finden Sie den Betrag in Ihrem Rentenbescheid. Die entsprechenden Beiträge tragen Sie in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ab Zeile 11 ein.
Auch die Krankenzusatzversicherung können Sie als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend machen. Allerdings gilt für Ihre gesamten Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag (siehe oben). Dieser ist meist schon durch die Beiträge zur Sozialversicherung ausgeschöpft.
Aber: Wer studiert, heilfürsorgeberechtig ist, ein geringes Einkommen hat oder als Ehepaar gemeinsam veranlagt wird, hat gute Chancen, dass die Zusatzversicherung weitere Steuererleichterungen bringt.
Tipp: Geben Sie Beiträge für Zusatzversicherungen in jedem Fall in Ihrer Steuererklärung an, auch wenn Sie die Höchstgrenze übersteigen. Sollte sich das Steuerrecht ändern, können Sie die Anpassung Ihrer Steuererklärung beantragen und bekommen möglicherweise Geld zurück.
Unfallversicherung – privat und beruflich
Auch eine Unfallversicherung mindert die Steuerlast. Sie deckt in der Regel zwei Bereiche ab: den privaten und den beruflichen Bereich – oft sogar in einem einzigen Vertrag. In der Steuererklärung müssen Sie die Beiträge aber separat eintragen:
Wo eintragen?
- Die private Unfallversicherung zählt zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ (Sonderausgaben). Tragen Sie den Jahresbeitrag in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Zeile 46 ein. Beachten Sie dabei die oben genannten Höchstsätze.
- Die berufliche Unfallversicherung können Sie als Werbungskosten (Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (Selbstständige) von der Steuer absetzen. Tragen Sie den Jahresbeitrag in Anlage N als "Weitere Werbungskosten" in Zeile 65 – 66 ein bzw. bei Selbstständigkeit in die Anlage EÜR.
- Wenn Sie nur einen Vertrag für die Unfallversicherung haben und dieser das Unfallrisiko sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich abdeckt, ist der Gesamtbeitrag durch Schätzung aufzuteilen. Bei Arbeitnehmern bestehen von Seiten der Finanzverwaltung keine Bedenken, wenn Sie pauschal 50 Prozent des Beitrags als privaten Teil unter den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ erklären (siehe oben) und die restlichen 50 Prozent als beruflichen Teil unter Werbungskosten ausweisen.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung sichert Sie ab für den Fall, dass Sie Ihren Job verlieren sollten. Daher zählt auch sie zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ (Sonderausgaben) mit der entsprechenden Höchstgrenze.
Wo eintragen?
Tragen Sie den Jahresbeitrag zur Arbeitslosenversicherung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“, Zeilen 43 und 44, ein.
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Haben Sie sich für den Fall abgesichert, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Auch diese Vorsorgemaßnahme fördert der Staat mit Steuererleichterungen. Die Beiträge können Sie in Ihrer Steuererklärung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (Sonderausgaben) geltend machen. Beachten Sie dabei den Höchstbetrag für Aufwendungen dieser Art.
Wo eintragen?
Tragen Sie Beiträge zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Zeile 45 ein.
Risikolebensversicherung
Mit der Risikolebensversicherung betreiben Sie private Vorsorge und sichern den eigenen Todesfall ab. Insofern fällt diese Versicherung ebenfalls unter die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ (Sonderausgaben), und auch hier gelten die oben genannten Höchstsätze.
Wo eintragen?
Tragen Sie Beiträge zur Risikolebensversicherung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Zeile 46 ein.
Private Renten- oder Lebensversicherung
Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Verschiedene Produkte zur Altersvorsorge dienen dazu, die Lücke zu schließen. Diese lassen sich in drei Schichten einteilen: die Basisvorsorge, die staatlich geförderte Zusatzvorsorge und die private Vorsorge.
Die steuerlichen Vorteile der verschiedenen Produkte zur Altersvorsorge unterscheiden sich in den drei Schichten:
Zur Basisvorsorge zählen die folgenden Vorsorgeformen:
- gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- Rürup-Rente (auch „Basisrente“)
Die Beiträge zu diesen Versicherungen sind grundsätzlich Vorsorgeaufwendungen und können steuerlich abgesetzt werden – und zwar in Höhe von 100% (ab 2023) und bis zum Höchstbetrag von 26.528 Euro in 2023.
Achtung: Bei Ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung muss der gesamte Arbeitgeberanteil herausgerechnet werden. Er ist steuerlich nicht abzugsfähig.
Wo eintragen?
Nutzen Sie die Anlage R für Renten aus der 1. und 3. Schicht.
Zur staatlich geförderten Zusatzvorsorge zählen die folgenden Vorsorgeformen:
- Betriebliche Altersversorgung
Sie bringt Ihnen ganz ohne Mühe einen steuerlichen Vorteil: Die Beiträge für diese Zusatzvorsorge sind schon in Ihrer Gehaltsabrechnung steuerfrei. Daher müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung nicht mehr berücksichtigen. - Riester-Rente
Wenn Sie für Ihre Riester-Rente Anspruch auf eine Zulage vom Staat haben, können Sie bis zu 2.100 Euro pro Jahr für Ihren Vertrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Seitens des Finanzamtes wird die daraus resultierende (rechnerische) Steuerersparnis mit den bereits gewährten Zulagen (Grundzulage[n] und ggf. Kinderzulage[n]) verrechnet. Falls die Steuerersparnis höher ausfällt als die Summe der gewährten Zulagen, so erhalten Sie die Differenz als Steuererstattung ausgezahlt.
Wo eintragen?
Tragen Sie die Beiträge in der Anlage R-AV/bAV ein.
Zur privaten Vorsorge zählen:
- Produkte aus der Lebensversicherungs-Sparte (z. B. Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, private Rentenversicherung mit Abschluss vor 2005)
- Versicherungen aus anderen Sparten (z. B. Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung)
Beiträge zu diesen Versicherungen können Sie steuerlich geltend machen, allerdings nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte bzw. 2.800 Euro für Selbstständige. Der gemeinsame Höchstbetrag bei Ehepaaren ergibt sich aus der Summe der beiden Höchstbeträge, die jedem Ehepartner einzeln zustehen würden. Dieser Höchstbetrag ist ein gemeinsamer Höchstbetrag für alle Versicherungsbeiträge. die unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen.
Achtung: In vielen Fällen ist der Höchstbetrag bereits durch Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft. Es gilt der folgende Ausnahmefall: Sollten Ihre Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung in der Summe bereits den Höchstbetrag überschreiten, so können Sie diese dennoch in vollem Umfang von der Steuer absetzen.
Für private Rentenversicherungen gilt: Haben Sie den Vertrag nach 2004 abgeschlossen, so können Sie die Beiträge nicht mehr von der Steuer abziehen. Haben Sie den Vertrag vor 2005 abgeschlossen, so können Sie 88 Prozent der Beiträge als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer absetzen (Voraussetzung: mindestens fünfjährige Beitragszahlung und mindestens zwölfjährige Gesamtlaufzeit). Allerdings gilt auch hier der oben genannte Höchstbetrag. Diese Beiträge entfachen also nur dann eine steuerliche Wirkung, wenn der vorhandene Höchstbetrag nicht bereits vollständig durch die Beiträge zum Basis-Krankenversicherungsschutz und zur Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Wo eintragen?
Nutzen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand Zeilen 47 und 48.
Private Haftpflichtversicherung
Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung können Sie als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (Sonderausgaben) von der Steuer absetzen. Dazu zählen nicht nur Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch Versicherungen wie eine Hundehalterhaftpflicht oder eine Jagdhaftpflicht. Allerdings müssen Sie dabei die oben genannte Höchstgrenze beachten.
Wo eintragen?
Tragen Sie Beiträge zur Haftpflichtversicherung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Zeile 46 ein.
Kfz-Haftpflicht für Angestellte und Selbstständige
Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen.
Wo eintragen?
- Selbstständige, die ihr Auto beruflich nutzen, tragen die Beiträge in der Anlage „EÜR“ in Zeile 66 ein. Auch die Beiträge zur Kaskoversicherung können Sie hier angeben.
- Angestellte erhalten über die Entfernungspauschale einen Steuervorteil auf ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie können ihren Arbeitsweg in Anlage N bei den Werbungskosten angeben (ab Zeile 30). Die Kaskoversicherung können Angestellte nicht von der Steuer absetzen, da sie in diesem Fall als Sachversicherung gilt.
Berufshaftpflichtversicherung
Für Selbstständige und freiberuflich Tätige ist die Berufshaftpflichtversicherung ein wichtiger Schutz: Sie springt ein, wenn diese bei ihrer Tätigkeit durch einen Fehler oder ein Missgeschick einem Dritten Schaden zufügen. Daher ist sie für einige Berufsgruppen – etwa Ärztinnen und Ärzte sowie Architektinnen und Architekten – sogar Pflicht.
Wo eintragen?
- Sind Sie angestellt? Dann tragen Sie die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung in Anlage N als Werbungskosten ein.
- Selbstständige führen die Beiträge in der Anlage EÜR als Betriebskosten auf.
Rechtsschutzversicherung
Ähnlich wie bei der Unfallversicherung kann auch die Rechtsschutzversicherung sowohl private als auch berufliche Bereiche abdecken. Den Anteil für den Arbeitsrechtschutz können Sie in der Steuererklärung geltend machen.
Wo eintragen?
- Die Beiträge für die Arbeitsrechtschutzversicherung tragen Angestellte in Anlage N als Werbungskosten ein. Selbstständige geben sie als Betriebskosten in ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) an.
- Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung in einem Vertrag Berufliches und Privates abdeckt, müssen Sie sich erkundigen, wie hoch der Anteil des Arbeitsrechtschutzes ist. Diesen tragen Sie in Anlage N als Werbungskosten (angestellt) bzw. in Anlage EÜR als Betriebskosten (selbstständig) ein.
Wichtige Infos rund um die Steuererklärung
Zugegeben: Eine Steuererklärung erfordert Zeit und Mühe. Damit sich Ihr Aufwand lohnt und Sie in den Genuss steuerlicher Vorteile kommen, sollten Sie Folgendes beachten:
Fristen für die Steuererklärung für 2023
- Erstellen Sie Ihre Steuererklärung selbst? Dann muss Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 spätestens am 2. September 2024 beim Finanzamt vorliegen.
- Nehmen Sie die Hilfe einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch? Dann muss Ihre Steuererklärung erst am 31. Mai 2025 beim Finanzamt sein.
- Wenn Sie die Abgabefrist versäumen, müssen Sie einen Verspätungszuschlag bezahlen. Um das zu vermeiden, können Sie eine Fristverlängerung beantragen.
Nachweise für das Finanzamt
- Mit Ihrer Steuererklärung müssen Sie keine Nachweise über bezahlte Versicherungsbeiträge an das Finanzamt geben.
- Das Finanzamt kann allerdings Nachweise von Ihnen verlangen. Dafür sollten Sie die Jahresrechnungen Ihrer Versicherungen zur Hand haben. Oft genügen allerdings Ihre Kontoauszüge als Nachweise der geleisteten Beiträge.
Fazit
Guten Versicherungsschutz gibt es nicht umsonst. Aber mit Ihrer Steuererklärung können Sie sich einen Teil Ihrer Aufwendungen für die private und berufliche Vorsorge zurückholen. Ob selbstständig, angestellt oder in Rente: Viele Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen. Sogar Zusatzversicherungen können Ihre Steuerlast mindern, allerdings gelten dabei Höchstgrenzen. Bewahren Sie Beitragsnachweise für die nächste Steuererklärung auf, nehmen Sie sich ein wenig Zeit und geben Sie Ihre Unterlagen fristgerecht beim Finanzamt ab.
Fragen & Antworten
Von der Steuer absetzen können Sie Kosten für Versicherungen, die Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen absichern:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Risikolebensversicherung
- Rentenversicherung
- private Haftpflichtversicherung
Darüber hinaus lassen sich berufsbedingte Versicherungen auf die Steuer anrechnen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- berufliche Unfallversicherung
- Teile der Rechtsschutzversicherung
- Teile der Kfz-Versicherung
Der Staat belohnt mit den steuerlichen Vorzügen Ihre Investition in die Vorsorge. Deshalb können Sie zwar Beiträge zur Pflege- oder Rentenversicherung geltend machen, nicht aber die Kosten für Ihre Reiseversicherung oder für Ihre Handyversicherung.
Höchstgrenzen gelten für den Bereich „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Sie richten sich nach Ihrer beruflichen und persönlichen Situation. Die jährlichen Höchstgrenzen betragen:
- 1.900 Euro für ledige Angestellte
- 2.800 Euro für ledige Selbstständige
- 3.800 Euro für Verheiratete, wenn beide angestellt sind
- 5.600 Euro für Verheiratete, wenn beide selbstständig sind
- 4.700 Euro für Verheiratete, wenn eine Person selbstständig und die andere angestellt ist
Unter Sonderausgaben fallen Kosten, die im privaten Bereich entstehen. Bezogen auf Versicherungen sind das zum Beispiel Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung. Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben, die in direkter Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Bezogen auf Versicherungen sind das zum Beispiel Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn Sie Rente beziehen, können Sie Kosten für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, für Haftpflichtversicherungen, die private Unfallversicherung und Krankenzusatzversicherungen in der Steuererklärung angeben. Allerdings gilt für Vorsorgeaufwendungen die Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr.
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