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Schul-/Studiennachweis online einreichen & Ausbildungstarif beantragen oder verlängern

Sichern Sie sich die vergünstigten Beiträge für Schüler, Studenten und Auszubildende in der Kranken- und Pflegeversicherung. Schnell und einfach online.

So funktioniert's

Loggen Sie sich im Kundenprofil ein, um Ihre Schul-, Studien- oder Ausbildungsnachweise einzureichen. Sie haben noch keine Logindaten? Dann registrieren Sie sich hier.

  • Angaben aktualisieren Beantworten Sie einige kurze Fragen.
  • Nachweis hochladen Laden Sie die Bescheinigung als Datei (z.B. PDF) hoch.
  • Schon erledigt Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns bei Ihnen.

Schul-/Studiennachweis online einreichen & Ausbildungstarif beantragen oder verlängern

Sie können den Ausbildungstarif für eine Vielzahl von Krankenversicherungstarifen beantragen. Für die Pflegepflichtversicherung wird in diesem Zusammenhang ein möglicher Nachlass geprüft. Auf weitere Versicherungsverträge hat der Ausbildungstarif keinen Einfluss.

Sie können den Ausbildungstarif beantragen, wenn die Umstellung vom günstigeren Jugendlichen- in den höheren Erwachsenenbeitrag bevorsteht. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Versicherungsschutz. Sie erhalten dazu eine schriftliche Mitteilung von uns.

Voraussetzungen für den Ausbildungstarif:

  • die versicherte Person gehört zu einer der folgenden Personengruppen wie z. B. Schüler, Schüler an weiterführenden Schulen, Studenten (auch Werksstudenten), Azubis, Beamtenanwärter, Praktikanten, Referendare und FSJ/FÖJ.

Für Krankenvollversicherte gilt:

  • Schüler und Studenten dürfen wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten
  • das Einkommen von Studenten, die während ihres Studiums auf selbstständiger Basis arbeiten, darf eine sich jährlich ändernde Bezugsgröße nicht überschreiten

Zusätzlich ab dem 25. Lebensjahr für die Pflegepflichtversicherung gilt:

  • das monatliche Einkommen darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten

Falls die Voraussetzungen nicht zutreffen sollten, prüfen wir den Ausbildungstarif individuell für Sie.

Ab einem gewissen Alter (abhängig vom Tarif) erfolgt die Umstellung vom Jugendlichen- in den Erwachsenenbeitrag. Das bedeutet, man zahlt ab diesem Zeitpunkt höhere Beiträge. Während der Schulzeit, der Ausbildung oder dem Studium hat man ggf. nicht so viel Geld zur Verfügung. Daher können Schüler/Studenten/Auszubildende Sonderbedingungen beantragen und in dieser Zeit vergünstigte Beiträge zahlen. Wichtig: Nach Beenden der Ausbildung erfolgt automatisch ein Wechsel zurück in den Erwachsenenbeitrag, der dann höher als zuvor ausfallen kann.

Fragen zur Verlängerung des Ausbildungstarifs

Wir stellen einige konkrete Fragen zur Art und Dauer von Schule, Studium oder Ausbildung sowie zu eventuellen Einkünften und Nebenbeschäftigungen. Außerdem benötigen wir eine aktuelle Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsnachweis. Diesen können Sie nach Beantwortung der Fragen einfach als Datei (z. B. PDF) hochladen.

Diese und andere vertragliche Angelegenheiten können wir ausschließlich mit unserem direkten Vertragspartner, also dem Versicherungsnehmer, vereinbaren. Ist der jeweilige Schüler/Student/Azubi also selbst Versicherungsnehmer, kann er die benötigten Angaben und Bescheinigungen selbst einreichen.

Die aktuelle Bescheinigung sollte innerhalb von sechs Wochen nach unserer schriftlichen Aufforderung eingereicht werden. Sofern Ihnen innerhalb dieser Frist noch kein Nachweis vorliegt, können Sie telefonisch eine Fristverlängerung beantragen. Wir sind von montags-freitags 7:00-19:00 Uhr unter 040 4124-3333 für Sie da.

Sie können für den Zeitraum zwischen zwei Ausbildungen eine Überbrückung für maximal sechs Monate beantragen, um auch in dieser Zeit von den vergünstigten Beiträgen zu profitieren.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Warte-/Urlaubssemester
  • Zeitraum zwischen Ausbildungsende und Studienbeginn (oder andersrum)
  • Zeitraum zwischen zwei Studiengängen (z.B. Bachelor und Master)

Wichtig:

  • Sie erhalten nach Ablauf der Überbrückung eine schriftliche Erinnerung, um einen aktuellen Ausbildungsnachweis einzureichen
  • Falls nach dem überbrückten Zeitraum keine weitere Ausbildung absolviert wird, erfolgt eine rückwirkende Umstellung zu Beginn des Überbrückungszeitraumes in den Normalbeitrag.
  • Die Überbrückung kann nur für eine Krankenversicherung, nicht aber für eine Pflegeversicherung beantragt werden, da die Beiträge zur Pflegeversicherung durch einen Verband festgelegt werden

Wenn die genannten Voraussetzungen zum Ausbildungstarif im Ausland erfüllt sind, gelten die Ausbildungsbedingungen auch während des Auslandsaufenthaltes (ggf. ist ein Auslandszuschlag zu entrichten).

Wenn durch die Tätigkeit eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden und ein monatlicher Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, erfolgt eine individuelle Prüfung.

Das Praktikum muss einen Bezug zum Studium oder der Ausbildung beinhalten. Wenn durch die Tätigkeit ein monatlicher Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, erfolgt eine individuelle Prüfung.

Bitte informieren Sie uns über das Ende der Ausbildung/des Studiums. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf den Ausbildungstarif und Sie zahlen wieder den normalen Tarifbeitrag inkl. der Alterungsrückstellungen. Nach Umstellung erhalten Sie einen neuen Versicherungsschein.

Alle Daten im Griff mit einem Log In: Ihr digitales Kundenprofil

Im Kundenprofil können Sie nicht nur den Ausbildungstarif beantragen oder verlängern. Ändern Sie auch andere persönliche Daten, wann und wo es Ihnen am besten passt. Schnell, einfach und sicher.

  • Alle Daten auf einen Blick
    Persönliche Daten, Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindungen jederzeit einsehen und ändern. Sollte sich eine Ihrer Änderungen auf Ihren Versicherungsschutz auswirken, informieren wir Sie sofort.
  • Bequemer Zugriff rund um die Uhr
    Aktualisieren Sie Ihre Daten bequem online wann immer Sie möchten.