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Zahlt die Lebensversicherung bei Suizid?

Lebensversicherung und Suizid: ein sehr sensibles, aber wichtiges Thema. Hier erfahren Sie, wie die gesetzlichen Regelungen sind, was die Suizidklausel bedeutet und wo Betroffene und Angehörige Unterstützung finden können.

Karin Linden 05.04.2024 4 Min Lesezeit

Wenn Sie selbst mit Suizidgedanken kämpfen, finden Sie bei der Telefonseelsorge eine erste Anlaufstelle: 

  • Evangelische Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111
  • Katholische Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 222
  • Muslimische Telefonseelsorge: 030 / 44 35 09 821

Website: www.telefonseelsorge.de

Die Telefonseelsorge bietet rund um die Uhr kostenfreie Beratung für Menschen in Krisensituationen, auch für Angehörige von Suizidopfern.

Kurzer Überblick:

  • Gesetzliche Regelung:
    Laut Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich jede Person das Recht auf ein selbstbestimmtes Ableben.
  • Ursachen und Hintergründe:
    Depressionen stehen häufig in Zusammenhang mit Suizidgedanken. Depressionen können jeden treffen und sind heute gut behandelbar.
  • Versicherungsdetails:
    Die Risikolebensversicherung zahlt bei Suizid in der Regel nach einer Frist von drei Jahren. Diese Karenzzeit soll verhindern, dass Betroffene sich bei Suizidgedanken noch kurzfristig versichern.

Was ist eine Risikolebensversicherung und was leistet sie?

Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person eine vorher vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Diese Versicherungssumme ist dafür gedacht, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern, wenn das Einkommen der versicherten Person wegfällt. So können beispielsweise laufende Raten für einen Immobilienkredit weitergezahlt, der Lebensstandard gesichert oder die zukünftigen Ausbildungskosten der Kinder gedeckt werden.

Häufige Anlässe für den Abschluss einer Lebensversicherung sind zum Beispiel der Kauf einer Immobilie, die Geburt eines Kindes oder eine Firmengründung.

Wie ist die Rechtslage bei Lebensversicherungen und Suizid?

Suizid ist ein Sonderfall und wurde bis 2007 kategorisch als Auszahlungsgrund für Lebensversicherungen ausgeschlossen. Um die Hinterbliebenen besser zu schützen, wurde 2008 die sogenannte Suizidklausel (veraltet „Selbstmordklausel“) überarbeitet. Laut Paragraf 166 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) hat der Versicherer nun die vereinbarte Leistung auch zu erbringen, wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin sich selbst tötet

Um jedoch zu verhindern, dass kurzfristig vor einem geplanten Suizid noch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wird, hat der Gesetzgeber eine Frist von drei Jahren vorgegeben. In dieser Karenzzeit muss der Versicherer nicht leisten, wenn die versicherte Person aufgrund eines Suizids ums Leben gekommen ist. SIGNAL IDUNA hat diese Karenzzeit auf zwei Jahre verkürzt.

Risikolebensversicherung und Suizid: Es gilt die Dreijahresfrist

Kurz zusammengefasst: Rechtlich muss die Lebensversicherung auch bei Suizid an die Hinterbliebenen zahlen. Jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin den Suizid innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags begeht. Durch diese Schutzklausel soll verhindert werden, dass Menschen kurz vor einem geplanten Suizid noch schnell eine Lebensversicherung abschließen.

  • Gut zu wissen: Um vor allem die Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit nach dem Verlust eines Angehörigen zu unterstützen, ist die Lebensversicherung von SIGNAL IDUNA besonders verbraucherfreundlich und leistet bereits nach zwei Jahren.

Hilfe bei Suizidgedanken

Auch wenn es gesetzliche Regelungen zum Thema Suizid und Lebensversicherungen gibt, sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass hinter diesen Regelungen menschliche Schicksale stecken. Das Wohl und die Gesundheit des Menschen sollten immer im Vordergrund stehen. 

Für die Angehörigen ist der Verlust eines lieben Menschen eine starke Belastung, die nicht durch Geld aufgewogen werden kann. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person mit Suizidgedanken kämpfen, finden Sie im Internet und bei Beratungsstellen vor Ort kostenlose Hilfsangebote, die Unterstützung in schwierigen Zeiten bieten.

Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111

Anlaufstellen für Angehörige, die einen nahestehenden Menschen durch Suizid verloren haben:

  • AGUS e. V. (Angehörige um Suizid):
    Die AGUS e. V. bietet Selbsthilfegruppen in vielen Städten Deutschlands, Beratungsgespräche, Telefonkontakte und Informationsmaterialien für Hinterbliebene nach einem Suizid.
    Website: www.agus-selbsthilfe.de
  • Beratungsstelle BeSu Berlin:
    Die Beratungsstelle BeSu Berlin bietet Angehörigen Einzelberatungen auf Spendenbasis nach vorheriger Terminabsprache.
    Website: www.besu-berlin.de
  • Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) e. V.:
    Diese Organisation befasst sich mit der Prävention von Suiziden und bietet auch Unterstützung für Hinterbliebene.
    Website: www.suizidprophylaxe.de
  • Neustart nach Suizid e. V.:
    Ein Verein, der Angehörige nach einem Suizid unterstützt und Begleitung auf ihrem Weg des Trauerns und des Neubeginns anbietet.
    Website: www.neustart-nach-suizid.de

Zusätzlich zu diesen Organisationen gibt es in vielen Städten auch regionale Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.

Fazit:

Eine Risikolebensversicherung wird auch an Angehörige von Suizidopfern ausgezahlt. Jedoch gibt es eine Karenzzeit von drei Jahren ab Vertragsbeginn, in der die Versicherung bei Suizid nicht zahlen muss. Dies soll einen kurzfristigen Vertragsabschluss bei geplantem Suizid verhindern.

Wenn Sie oder ein naher Angehöriger Suizidgedanken haben, finden Sie kostenlose Hilfe bei der Telefonseelsorge (0800 / 111 0 111) sowie bei zahlreichen Vereinen und Selbsthilfegruppen.

Fragen und Antworten

Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung muss eine sogenannte Gesundheitsprüfung durchlaufen werden, die Fragen zu bereits bekannten Krankheiten und Arztbesuchen beinhaltet, einschließlich psychischer Vorerkrankungen. Trotz möglicher Risikozuschläge oder Ablehnungen bei schwerwiegenden Fällen ist diese Prüfung in der Regel keine große Hürde. Weitere Informationen zum Thema erfahren Sie in unserem Blogartikel Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankung.

Bei Abschluss einer Lebensversicherung wird oft eine Selbstmordklausel bzw. Suizidklausel mit einer Karenzzeit festgelegt. Begeht der oder die Versicherte während dieser Zeit Suizid, wird lediglich der Rückkaufswert, sprich die bereits gezahlten Prämien minus Kosten, ausgezahlt. Erst nach Ende der Karenzzeit wird die volle Summe ausgezahlt. Vorgeschrieben ist eine Karenzzeit von maximal drei Jahren ab Vertragsabschluss. Bei SIGNAL IDUNA beträgt diese Karenzzeit lediglich zwei Jahre.

Ein Todesfall sollte ohne Verzögerung innerhalb von zwei bis drei Tagen dem Versicherer gemeldet werden, sei es telefonisch oder per E-Mail. Für die Bearbeitung werden der Versicherungsschein und eine Sterbeurkunde benötigt. Falls weitere Dokumente erforderlich sind, fordert der Versicherer diese an. Nach Überprüfung aller Unterlagen, was besonders bei unnatürlichen Todesursachen eine Weile dauern kann, erfolgt die Auszahlung.

Eine junge glückliche Familie

Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist.

Mit einer Risikolebensversicherung von SIGNAL IDUNA sorgen Sie dafür, dass Ihre Angehörigen auch im Todesfall finanziell abgesichert sind. Egal, ob Familienzuwachs, Firmengründung oder der Kauf einer Immobilie – mit dem Hinterbliebenenschutz von SIGNAL IDUNA sichern Sie gemeinsame Lebensträume ab.

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