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Mann mit Kopfschmerzen schaut aufs Smartphone
Mann mit Kopfschmerzen schaut aufs Smartphone

Die elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU)

Ihre Krankmeldung wird digital.

Der „gelbe Schein“ wird digital. Bei zukünftigen Krankschreibungen übermittelt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, direkt auf Ihr Smartphone. Von dort können Sie die eAU einfach weiterleiten. Ohne Gerenne zur Post und ohne Risiko, Papier zu verbummeln oder Fristen zu verschlafen. Sie können sich ganz entspannt auf Ihre Gesundheit konzentrieren. Das nennen wir mal eine gute Besserung.

Welche Vorteile habe ich durch die eAU?

  • Sie können sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Ohne unnötigen Papierkram.

  • Sie sparen Porto und Zeit dank digitaler Übermittlung an Krankenversicherung und Arbeitgeber.

  • Kein Risiko, dass Ihre Krankmeldung auf dem Weg zu uns und Ihrem Arbeitgeber verloren geht.

Wann kommt die eAU?

Die eAU wurde für gesetzlich Krankenversicherte zum 01. Januar 2023 eingeführt. Für privat Krankenversicherte befindet sich das Thema noch in der Planungsphase. Daher können Sie die eAU aktuell noch nicht nutzen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie weiterhin in Papierform von Ihrer Arztpraxis und reichen diese wie gewohnt ein.

Sobald ein Einführungstermin für die eAU bekannt ist, informieren wir Sie auf dieser Seite darüber.

Fragen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Aktuell wird noch ausgearbeitet, wie die elektronische Krankschreibung für privat Krankenversicherte funktioniert. Eine Idee ist, die eAU in die elektronische Patientenakte (ePA) zu integrieren. In diesem Fall würde Ihnen Ihre Arztpraxis die elektronische Krankschreibung in Ihre ePA-App einstellen. Von dort aus würden Sie die Bescheinigung an uns und Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Sobald klar ist, wie genau die eAU funktionieren wird, informieren wir Sie auf dieser Seite darüber.

Die genauen Abläufe und Prozesse für die eAU werden derzeit noch erarbeitet. Ein Ansatz ist die Nutzung der eAU über die elektronische Patientenakte (ePA). Da die Nutzung der ePA freiwillig ist, würde es den „gelben Schein“ auch weiterhin in Papierform geben.

Nein. Diese Information geht Ihren Arbeitgeber nichts an. Wie bereits heute in Papierform wird es auch bei der eAU eine Ausfertigung für Ihren Arbeitgeber geben, auf der Ihre Diagnose nicht vermerkt ist.

Von der Arztpraxis bis in die elektronische Patientenakte, die ePA-App, wird die eAU bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher in der sogenannten Telematikinfrastruktur gespeichert. Damit sind Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt.
 

Die gematik wurde von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Zu den Gesellschaftern gehören unter anderem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV).

Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
 

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im Gesundheitswesen wie z. B.  Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken etc. im Rahmen der digitalen Gesundheitsanwendung sicher miteinander. Medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

Wenn Sie sich noch detaillierter mit dem Thema Datenschutz und –sicherheit beschäftigen möchten, legen wir Ihnen folgende Seiten ans Herz:

  • Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Teilnehmer im deutschen Gesundheitswesen und ermöglicht die verschlüsselte Übertragung und den sicheren Zugriff auf medizinische und persönliche Daten von Versicherten. 
  • Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde im November 2019 von der Bundesregierung verabschiedet und schafft damit die Grundlagen zur eAU.
  • Das Bundesgesundheitsministerium formulierte das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)  und detailliert damit die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ergeben.