Teilkasko
- ergänzt die Kfz-Haftpflicht um wichtige Leistungen
- deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Brand oder Diebstahl
- schützt bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Teilkasko: Böse Überraschungen? Nein danke!
Unverhofft kommt oft: Hagelkörner schlagen tiefe Dellen in das Dach Ihres Autos; ein Reh springt aus dem Wald direkt vor Ihre Motorhaube – Totalschaden! Manchmal genügt es nicht, umsichtig und vorausschauend zu fahren. Bei unverschuldeten Schäden durch äußere Einflüsse springt die Teilkasko ein. Diese freiwillige Kfz-Versicherung kommt für die Reparatur auf und leistet sogar bei Diebstahl Schadenersatz.
Vorteile der Teilkaskoversicherung
- Schutz bei Tierschäden aller Art Marderbiss oder Wildunfall? Wir zahlen bei Tierbiss-Schäden inklusive Folgeschäden bis 5.000 Euro und Zusammenstößen mit Tieren jeder Art.
- Top-Service in Partnerwerkstätten Unsere zahlreichen Partnerwerkstätten bieten Ihnen viele Extras – vom 24 h-Abschleppdienst bis zur Sechs-Jahres-Garantie auf die Reparatur.
- Neuwert/Kaufpreis zurück Bei Diebstahl oder Totalschaden erstatten wir den Neu- bzw. Kaufpreis Ihres Fahrzeugs – je nach gewählter Produkt-Linie und Zusatzbaustein bis zu zwölf, 24 oder sogar 36 Monate lang.
Teilkasko – was heißt das?
Das eigene Fahrzeug schützen
Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug auf die Straße. Sie kommt allerdings nur für Schäden auf, die Sie Dritten zufügen. Die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs müssen Sie selbst bezahlen. Mit der Teilkasko oder Vollkasko können Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz freiwillig erweitern – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Schäden von außen absichern
Die Teilkasko springt bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Hagel oder Wildunfall ein. Die Vollkasko deckt diese ebenfalls ab und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben. Sie sichert Ihr Fahrzeug zudem für den Fall von Fahrerflucht nach einem Unfall oder Vandalismus ab. Kurz gesagt: Die Vollkasko bietet noch mehr Schutz, ist aber meist auch teurer als die Teilkasko.
Schnell-Check: Bringt die Teilkasko mir Vorteile?
-
Wünschen Sie sich über die Kfz-Haftpflicht hinaus zusätzlichen Versicherungsschutz zu einem relativ günstigen Beitrag?
-
Möchten Sie sich speziell gegen Schäden absichern, die Sie nicht oder kaum beeinflussen können?
-
Angenommen, Ihr Auto wird durch äußere Einflüsse beschädigt oder komplett zerstört. Würde Sie das finanziell stark belasten?
Haben Sie mindestens einmal mit „Ja“ geantwortet? Dann kann die Teilkaskoversicherung für Sie sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne.
Leistungen von Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Basisschutz oder Rundum-sorglos-Paket? Wie Sie sich und Ihr Fahrzeug absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Kaskoversicherungen erweitern die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Sie gewährleisten, dass im Schadenfall auch Ihr eigenes Fahrzeug und Sie selbst vor hohen Folgekosten geschützt sind. Hier erfahren Sie, welche Leistungen die unterschiedlichen Versicherungen abdecken.
Die Kfz-Haftpflicht springt ein, wenn Sie einen Unfall verursachen. Sie sorgt dafür, dass die von Ihnen geschädigte Person nicht auf ihren Kosten sitzenbleibt, und schützt Sie vor hohen Schadenersatzforderungen. Die Pflichtversicherung kommt auf für Schäden, die Sie Dritten zufügen:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Wichtig: Schäden, die Ihnen selbst entstanden sind, ersetzt die Kfz-Haftpflicht nicht.
Die Teilkasko ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug durch äußere Einflüsse wie
- Brand oder Explosion
- Entwendung (Diebstahl und Raub)
- Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch oder Berg- und Dachlawinen)
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Kurzschluss an der Verkabelung (ohne Folgeschäden)
- Tierbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen inkl. Folgeschäden am Fahrzeug (je nach Produkt-Linie)
- Fährüberfahrt
Die Vollkasko versichert
- alle Schadenereignisse der Teilkasko
- Unfallschäden, unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat
- mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde
- in der Produkt-Linie Premium zusätzlich:
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- selbstverschuldete Totalschäden
- Eigenschäden am Eigentum (z. B. Garagentor, Zaun, Fahrrad)
- Elektro- und Hybridfahrzeuge (Elektropaket)
Auf einen Blick: Leistungsvergleich
Ratgeber für Ihren Versicherungsschutz
Lohnt sich die Teilkasko für mich?
In welchen Fällen und für wen ist eine Teilkasko sinnvoll? Anhand der folgenden Beispiele können Sie prüfen, ob diese Art der Kaskoversicherung zu Ihren Bedürfnissen passt.
- Beispiel 1: Mobilität sichern Sie arbeiten im Homeoffice. Weil Sie ländlich wohnen, möchten Sie nicht komplett aufs Auto verzichten. Ihr sechs Jahre alter Kombi ist noch gut in Schuss und eignet sich bestens für den Großeinkauf und Urlaubsreisen. Die Teilkasko schützt Sie – meist günstiger als eine Vollkasko – im Falle von Schäden, die nicht in Ihrer Hand liegen.
- Beispiel 2: Schutz vor teuren Reparaturen Schon einmal ist es Ihnen passiert, dass ein Steinschlag Ihre Windschutzscheibe beschädigt hat und Sie die Reparatur selbst bezahlen mussten. Das soll Ihnen nicht noch einmal widerfahren! Ob Steinschlag oder Tierschaden, Blitzschlag oder Brand – die Teilkasko springt ein.
Soll ich von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln?
Die Wahl des Versicherungsschutzes ist immer individuell und vom eigenen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Sie im Schadenfall selbst für die Reparatur Ihres Fahrzeugs aufkommen könnten. Bei der Entscheidung über einen Tarifwechsel sollten Sie folgende Aspekte bedenken:
- Mit einer Teilkaskoversicherung sparen Sie in der Regel gegenüber der Vollkasko deutlich bei den Beiträgen. Sie ist sinnvoll für alle, die eventuelle Schäden durch äußere Einflüsse am eigenen Fahrzeug nicht aus der eigenen Tasche bezahlen können oder wollen.
- Da Fahrzeuge mit den Jahren an Wert verlieren, kann es sinnvoll sein, den Versicherungstarif nach einiger Zeit zu wechseln. Insbesondere dann, wenn Sie ohnehin mit einem geringen Risiko fahren: selten mit hoher Geschwindigkeit über die Autobahn, fast nie durch verkehrsreiche Großstädte und überhaupt nur wenige tausend Kilometer im Jahr.
- Die Teilkasko kommt nicht für Schäden durch eigenes Verschulden, Vandalismus und Fahrerflucht auf. Daher sollten Sie mit einem Neuwagen oder einem Fahrzeug mit einem hohen Sachwert in der Vollkasko bleiben.
Wann zahlt die Teilkasko, wann nicht?
Grundsätzlich gilt: Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse bzw. unkalkulierbare Risiken entstanden sind. Sie kommt für Schäden auf, die Sie nicht selbst verursacht haben.
Gut zu wissen: Bei Diebstahl oder Totalschaden ohne eigenes Verschulden erstattet die Teilkasko den Neu- bzw. Kaufwert, und zwar bis zu zwölf, 24 oder sogar 36 Monate nach Erstzulassung bzw. erstmaliger Zulassung auf Sie (abhängig von der gewählten Produkt-Linie und eventuellen Zusatzbausteinen). Gleiches gilt, falls die erforderliche Reparatur 80 Prozent des Neuwerts übersteigt.
Die Teilkasko zahlt:
- bei Beulen im Autodach durch schweren Hagel
- bei Schäden an der Autoverglasung durch Steinschlag
- bei Sturmschäden am Fahrzeug, z. B. durch Astbruch (ab Windstärke 8)
- bei einem Motorschaden infolge zerbissener Kühlschläuche, verursacht durch einen Marder
- bei Diebstahl Ihres Fahrzeugs
- bei Diebstahl von fest eingebautem Fahrzeugzubehör wie Radio oder Navigationsgerät
- bei Fahrzeugschäden durch Feuer, z. B. durch einen Kabelbrand
Die Teilkasko zahlt nicht:
- bei Schäden und Unfällen, die Sie selbst verursacht haben
- bei Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug, wenn die verursachende Person Fahrerflucht begeht
- wenn jemand mutwillig die Motorhaube Ihres Autos zerkratzt (Vandalismus)
- bei Zweckentfremdung des Fahrzeugs (z. B. Teilnahme an Autorennen)
- bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Was kostet eine Teilkaskoversicherung?
Die Höhe Ihres Beitrags hängt von verschiedenen Kriterien ab. In vielen Fällen ist die Teilkasko günstiger als eine Vollkaskoversicherung, da sie weniger Leistungen enthält. Ihr individueller Tarif richtet sich unter anderem nach
- der Art des Fahrzeugs bzw. der Typklasse
- Ihrem Wohnort (bzw. der Regionalklasse des Zulassungsbezirks)
- dem gewählten Versicherungsschutz
- den gefahrenen Kilometern pro Jahr
- der Anzahl der regelmäßigen Fahrerinnen und Fahrer
Aufgepasst: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Warum? Auf Risiken wie Brand, Blitzschlag, Hagel oder Diebstahl hat die Fahrerin oder der Fahrer keinen Einfluss. Daher bleibt die Versicherungsprämie immer bei 100 Prozent. Wer in der Vollkasko durch langjähriges unfallfreies Fahren eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, fährt daher mit dieser Versicherung womöglich günstiger als mit der Teilkasko. Lassen Sie sich beraten!
So sparen Sie in der Teilkasko
Je höher der Eigenanteil, den Sie für den Schadenfall vereinbaren, desto günstiger ist Ihr Beitrag. Wählen Sie Ihre Selbstbeteiligung frei von 150 bis 5.000 Euro.
In der Teilkasko mit Werkstattbindung erhalten Sie 15 Prozent Nachlass auf Ihren Beitrag und genießen zusätzliche Serviceleistungen.
Sie können sparen, indem Sie als Zahlungsweise Lastschrift wählen, oder im Vertrag möglichst genau die jährlich gefahrenen Kilometer angeben. Auch wer sein Fahrzeug in der Garage parkt, zahlt in vielen Fällen weniger.
Fragen und Antworten zur Teilkasko
Während die Teilkasko nur Schäden durch äußere Einflüsse wie Hagel oder Diebstahl abdeckt, versichert die Vollkasko darüber hinaus auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus oder Fahrerflucht.
Ob Diebstahl, Hagelschaden oder Wildunfall: Ihr Versicherungsschutz besteht in ganz Europa sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören. Er richtet sich konkret nach den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
- Eine Höherversicherung von der Teilkasko auf die Vollkasko ist in der Regel jederzeit möglich.
- Für den Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko müssen Sie die im Vertrag genannte Kündigungsfrist einhalten. Meist endet das Versicherungsjahr am 31.12., sodass Ihre Kündigung spätestens am 30.11. vorliegen muss.
- Achtung: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Wenn Sie in der Vollkasko einen sehr hohen Schadenfreiheitsrabatt genießen, kann Ihr Beitrag dort günstiger sein als in der alleinigen Teilkasko – und Sie profitieren von einem Rundum-Schutz.
Eine umsichtige Fahrweise und viel Erfahrung am Steuer schützen Sie nicht vor Wildunfällen, Autodiebstahl oder Schäden durch Unwetter. Da die Teilkasko keine selbst verursachten Schäden abdeckt, können Sie Ihren Beitragssatz nicht durch unfallfreies Fahren senken. Daher gibt es in der Teilkasko – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht und zur Vollkaskoversicherung – keine Schadenfreiheitsklassen. Der Vorteil: Ihr Beitrag bleibt auch dann konstant, wenn die Teilkaskoversicherung einen Schaden übernimmt.
Das kommt auf das Versicherungsunternehmen und Ihre individuellen Wünsche für den Versicherungsschutz an. SIGNAL IDUNA bietet Ihnen die Möglichkeit der Selbstbeteiligung von 150 bis 5.000 Euro – üblich sind 150 oder 300 Euro. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung wählen, profitieren Sie von einem günstigeren Beitrag. Natürlich können Sie sich ebenso dagegen entscheiden, um ggf. auch kleinere Schäden ersetzt zu bekommen.
Bei einem Teilkaskoschaden erstattet SIGNAL IDUNA Ihnen:
- die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug (max. bis zum Wiederbeschaffungswert, abzüglich Restwert)
- bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert (abzüglich eines evtl. vorhandenen Restwertes) bzw.
- in der Produkt-Linie Basis den Neu-/Kaufwert bis 12 Monate
- in der Produkt-Linie Premium den Neu-/Kaufwert bis 24 Monate
- mit dem Baustein „Autoschutz“ den Neu-/Kaufwert bis 36 Monate
- nach Erstzulassung bzw. erstmaliger Zulassung auf Sie
- bei Totalschaden in der Produkt-Linie Premium zusätzlich die Kosten für Ab- und Ummeldung bis insgesamt 150 Euro sowie Überführungskosten für ein fabrikneues Fahrzeug bis 1.000 Euro
Gut zu wissen: Wenn Ihre Versicherung einen Teilkaskoschaden übernimmt, müssen Sie nicht mit höheren Beiträgen rechnen. Da es keine Schadenfreiheitsklassen gibt, entfällt die Rückstufung. Ein Teilkaskoschaden hat somit auch keine Auswirkungen auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung.