- Vollzeitbeschäftigte Personen erhalten 240 Euro im Jahr.
- Teilzeitkräfte erhalten den Arbeitgeberbeitrag anteilig.
- Auszubildende erhalten 240 Euro, sofern sie freiwillig zusätzliches Entgelt umwandeln (mind. 120 Euro pro Jahr).
Wichtig: Ein Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag entsteht frühestens nach einer zusammenhängenden Unternehmenszugehörigkeit von 24 Kalendermonaten. Diese Zeit kann sich z. B. auf 6 Monate verkürzen, wenn die beschäftigte Person freiwillig zusätzliches Entgelt umwandelt.
Beschäftigte Personen und Auszubildende können neben dem Arbeitgeberbeitrag freiwillig eigenes Entgelt wie z. B. laufendes Entgelt, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen in die hogarenteplus einbringen. So sparen sie, bis zu einem Beitrag von 302 Euro, monatlich Steuern und Sozialabgaben.
Wichtig: Der Entgeltumwandlungsbetrag muss mindestens 120 Euro im Jahr betragen.
Das Unternehmen zahlt einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung von 16 % der umgewandelten Beträge, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben gespart werden.
Hier ein Beispiel für eine vollzeitbeschäftigte Person:
Kern der Branchenlösung ist das flexible und leistungsstarke Vorsorgeprodukt „hogarenteplus“. Die hogarenteplus ist die Betriebsrente mit dem Plus für die Beschäftigten, da sie durch umfangreiche Garantieversprechen ein Plus an Sicherheit für das Alter bietet. Weitergehende Informationen zur hogarenteplus finden Sie hier.